Antwort Anfrage CDU betr. Geplanter Ausbau eines Teilabschnitts der Thiemannstraße zwischen Hausnr. 36 und 46
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 3.7
Die Bezirksversammlung hat 2016 auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD nach eingehender Prüfung der Rahmenbedingungen eine Reihenfolge des Ausbaus der sogenannten eeH-Straßen festgelegt. Es ist daraufhin eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamtsleiter getroffen worden. Diese sieht vor, dass von der Reihenfolge des Ausbaus nur unter besonderen Gründen abgesehen werden kann, die das Bezirksamt der Bezirksversammlung darstellt und dort auch die Zustimmung findet.
Nunmehr ist offenbar, wie sich aus der Verschickung von Planungsunterlagen ergibt, der Ausbau eines Teilstückes (Seitenarm zwischen Hausnummern 36 und 46) im Bereich der Thiemannstraße vorgesehen.
Die Inaugenscheinnahme der Umgebung lässt erkennen, dass die gesamte Thiemannstraße bisher in keiner Weise ausgebaut worden ist. Offenbar ist dieses auch nicht vorgesehen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
Hamburg, am 12.01.2023
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 30.01.2023
Das Bezirksamt Hamburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (drs. 21-2644) wie folgt:
Die Drucksache Nr. 20-1302 vom 08.02.2016 wird von der Verwaltung umgesetzt.
In der Aufstellung von 2016 rangiert die Thiemannstraße auf dem 9. Platz. Aufgrund der zwischenzeitlichen Fertigstellung von vier eeH-Straßen und der vorläufigen Planungseinstellung von drei weiteren eeH-Maßnahmen ist die Thiemannstraße seit 2022 auf die oberen Plätze nachgerückt.
Mit der Bezeichnung Thiemannstraße war immer die 90 m lange Stichstraße gemeint, nie die gesamte Verbindungstraße.
Fertiggestellt wurden: An der Falkenbek; Fernblick; Helmsweg und Wattenbergstraße.
Zurückgestellt wurden: Vogteistraße (An der Eiche) wegen des erheblichen technischen Mehraufwandes bei der Entwässerung; Sudermannstraße wegen schützenswerter Baumbestände; Rönneburger Freiheit und Foßholt aufgrund ähnlicher Planungsschwierigkeiten.
Die Verwaltung berücksichtigt die Vorgaben der Bezirksversammlung. Zur optimalen Auslastung der begrenzten Planungskapazitäten, für den wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln und zur Vermeidung von Stillstandzeiten und Störungen in Bauabläufen ist eine strikte Abarbeitung der Reihenfolge ohne Berücksichtigung weiterer Rahmenbedingungen jedoch nicht möglich. Die Baudienststelle muss bei der Ressourcenplanung ständig flexibel auf sich ändernde Situationen beim Ausbau und der Unterhaltung der Straßen reagieren.
Die vorrangige Bearbeitung der Thiemannstraße ist hier neuen Erkenntnisse aus der Starkregenanalyse 2021 für den Bereich Neugraben Fischbek geschuldet. Bei Starkregenereignissen läuft das Wasser dort regelmäßig auf die Privatflächen, was durch die prognostizierten klimatischen Veränderungen das Schadenspotential steigen lässt und die Notwendigkeit zur schnellen Abhilfe erklärt.
Im Unterschied zur Durchgangsstraße präsentiert sich die Stichstraße Thiemannstraße in einem unhaltbaren Zustand. Die erstmalige endgültige Herstellung dieses Abschnittes wurde bislang nicht ausgeführt, ständige Unterhaltungsarbeiten sind aufgrund des unbefestigten Deckbelages erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht des Bezirkes nachzukommen.
Es hat in den vergangenen Jahren Anwohnerbeschwerden zu diesem Abschnitt gegeben, Regenwasser lief auf die privaten Grundstücke und die Einleitung von Regenwasser in das Schmutzwassersiel ist hydraulisch fragwürdig.
Die Einschätzung der Straßen erfolgt rein straßenbautechnisch; die Einordnung in Anlieger- oder Durchgangsstraßen ist sekundär. Im Sinne des Allgemeinwohls und der Gleichbehandlung aller Anlieger werden Anliegerstraßen und Durchgangsstraßen gleichermaßen berücksichtigt.
Eine Straße hat viele Anforderungen zu erfüllen, die nicht alle im vollen Umfang berücksichtigt werden können – ruhender Verkehr für Besucher unterliegt gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus StVO, HWG usw. nicht der höchsten Priorität.
Alle Maßnahmen werden aufgrund wichtiger Gründe terminiert, initiiert, geplant und durchgeführt. Sie werden weiterhin mit der Bezirksversammlung kommuniziert – auch der inhaltliche Austausch ist über die vorhandenen Beteiligungsinstrumente, wie z. B. die 1. Verschickung oder die monatliche Baumaßnahmenliste, gegeben.
Die Verwaltung verantwortet als Baudienststelle die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und den wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Um einen langfristigen Stillstand beim eeH-Bauprogramm zu vermeiden, ist das „Nachrückverfahren“ aus der bereits abgestimmten Straßenliste ein bewährtes Mittel. Siehe Antwort zu Frage 1.
Andere Maßnahmen und/oder eine geänderte Reihenfolge werden ggf. als Vorlage in den zuständigen Ausschuss und in die Bezirksversammlung gegeben.
Siehe Antwort zu Frage 5.
In Vertretung
Trispel
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