21-2644.01

Antwort Anfrage CDU betr. Geplanter Ausbau eines Teilabschnitts der Thiemannstraße zwischen Hausnr. 36 und 46

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.02.2024
14.02.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat 2016 auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD nach eingehender Prüfung der Rahmenbedingungen eine Reihenfolge des Ausbaus der sogenannten eeH-Straßen festgelegt. Es ist daraufhin eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamtsleiter getroffen worden. Diese sieht vor, dass von der Reihenfolge des Ausbaus nur unter besonderen Gründen abgesehen werden kann, die das Bezirksamt der Bezirksversammlung darstellt und dort auch die Zustimmung findet.

Nunmehr ist offenbar, wie sich aus der Verschickung von Planungsunterlagen ergibt, der Ausbau eines Teilstückes (Seitenarm zwischen Hausnummern 36 und 46) im Bereich der Thiemannstraße vorgesehen.

Die Inaugenscheinnahme der Umgebung lässt erkennen, dass die gesamte Thiemannstraße bisher in keiner Weise ausgebaut worden ist. Offenbar ist dieses auch nicht vorgesehen. 

Wir fragen die Bezirksverwaltung: 

  1.             Aus welchem wichtigen Grund will die Bezirksverwaltung von der festgelegten Ausbaureihenfolge abweichen?
  2.             Wie ist zu erklären, dass die Planungen vorsehen, lediglich einen kleinen Teilabschnitt auszubauen, wohingegen die gesamte Thiemannstraße bisher seit vielen Jahren unverändert ist und offenbar nicht ausgebaut werden soll?
  3.             Hält das Bezirksamt den Ausbau dieses Teilabschnitts für sinnvoll, obgleich die Thiemannstraße keine Durchgangs-, sondern eine reine Anliegerstraße ist und durch den geplanten Ausbau die Situation des ruhenden Verkehrs erheblich nachteilig verändert werden würde?
  4.             Kann die Bezirksverwaltung garantieren, dass die vertraglichen Zusagen des Bezirksamtsleiters aus dem Jahre 2017 eingehalten werden und der Ausbau so lange nicht durchgeführt wird, bis ein hervorragend wichtiger Grund dargelegt wird und die Bezirksversammlung der Veränderung zustimmt?
  5.             Sind im Übrigen aus Sicht des Bezirksamtes auch an anderen Stellen Abweichungen von der seinerzeit getroffenen verbindlichen Vereinbarung zwischen Bezirksamtsleiter und Bezirksversammlung über die zeitliche Reihenfolge des Ausbaus so genannter eeH-Straßen geplant?
  6.             Ggf. um welche Veränderungen sollte es sich dabei handeln?

Hamburg, am 12.01.2023