Antrag CDU betr. Situation des ASD Harburg und Süderelbe
Letzte Beratung: 14.02.2023 Hauptausschuss Ö 4.16
Als wesentlicher Ansprechpartner in Sachen Kinderschutz, zuständige Bewilligungs- und Vermittlungsinstanz aller Hilfen zur Erziehung, verantwortliche Stelle in Kinder und Jugendliche betreffenden Notfällen sowie angesichts auch sonstiger umfassender Beratungszuständigkeiten für hilfebedürftige Familien fällt dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) eine überaus wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe im Bezirk zu, die die zuständigen Mitarbeiter zum Teil starken Belastungen aussetzt und immer wieder vor große Herausforderungen stellt.
Wiederholt entsteht dabei vor Ort der Eindruck von Überlastung, z. B. indem Mitarbeiter die Bearbeitung regulärer Fälle über Wochen zurückstellen müssen aufgrund der Anzahl von Kindeswohlgefährdungsfällen (KWG), die nachvollziehbar ein vorgezogenes Eingreifen erfordern. Auch sei inzwischen von sämtlichen Jugendamtsleitern in Hamburg ein Papier über „Maßnahmen zum Umgang mit der aktuellen Arbeitssituation“ unterschrieben worden, in dem eine äußerst kritische Ressourcenlage benannt worden und Standards gesenkt oder ausgesetzt worden seien.
Gerade auch angesichts der sehr gemischten Sozialstruktur und großen Anzahl stark belasteter und hilfebedürftiger Familien im Bezirk muß diese Situation alarmieren.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge mittels eines zuständigen Vertreters des Fachamtes für Jugend- und Familienhilfe im nicht-öffentlichen Teil des Jugendhilfeausschusses zeitnah und umfassend über die aktuelle und perspektivische Situation und Ressourcenlage im ASD Harburg und Süderelbe berichten.
Dabei soll insbesondere auch auf die aktuelle Stellensituation, personelle Kapazitäten (auch unter Berücksichtigung möglicher längerfristiger krankheitsbedingter Ausfälle), aktuelle und durchschnittliche Fallzahlen, reale Fallzahlen pro Mitarbeiter, auf die Wartezeit ab erstem Kontakt mit dem Eingangsmanagement bis zur Verfügbarkeit eines zuständigen Sachbearbeiters und die dann weiterführende Betreuungsfrequenz sowie auf die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung („KWG-Fälle“) im Bezirk eingegangen werden.
Auch soll dargestellt werden, ob aus Kapazitätsgründen ggf. Angebote eingeschränkt oder Standards abgesenkt werden mußten oder noch müssen, und wenn ja, welche und für welchen Zeitraum, und ob für die Mitarbeiter des ASD ein regelmäßiges Supervisions- und Fortbildungsangebot besteht und perspektivisch aufrechterhalten werden kann.
Darüber hinaus soll angesichts der zu erwartenden stark wachsenden Bevölkerungszahlen im Bezirk auf die mittelfristig den ASD betreffenden Bedarfe und die diesbezüglich vorhandene Perspektivplanung eingegangen werden.
Hamburg, den 13.02.2023
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