21-2754

Antrag SPD GRÜNE betr. Umsetzung der Energiesparverordnung - auch langfristig

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 14.02.2023 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt


 

Im Kontext des russischen Angriffkriegs gegen die Ukraine und der damit einhergehenden Sanktionierung russischen Gases wurde durch die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) erlassen. Diese beinhaltet, neben Anderem, die Verordnung zur Abschaltung von Werbebeleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Folgetag. Es ist jedoch vielfach feststellbar, das diese Verordnung nicht überall durchgesetzt wird. Von daher stellt sich die Frage, ob die EnSikuMaV auch in anderen Belangen nicht konsequent durchgesetzt wird. Die Verordnung läuft zum 28.2.2023 aus (eine Verlängerung bis zum 15.4.2023 ist wahrscheinlich). 

 

Des Weiteren ist im Kontext des Klimawandels zwingend erforderlich, den allgemeinen Verbrauch an Energie zu reduzieren, insbesondere solange besagte Energie nicht ausschließlich regenerativen Ursprungs ist. Bereits vor der gegenwärtigen Energiekrise bestand die Notwendigkeit des Energiesparens. Von daher ist von Interesse wie viel Energie (Strom und Wärme) tatsächlich durch die EnSikuMaV eingespart wurden und hätten werden können. 

 

Ein immer besser erforschtes Problem, insbesondere in Großstädten wie Hamburg, ist das Problem der Lichtverschmutzung. Weil es vielerorts nie richtig dunkel wird, sind die Biorhythmen vieler Lebewesen gestört, was Auswirkungen auf die Biodiversität und Funktionalität der betroffenen Ökosysteme hat. Um dem entgegenzuwirken, könnte entbehrliche Beleuchtung, also solche, die nicht sicherheitsrelevant ist, wo immer möglich abgeschaltet werden. 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird aufgefordert im KUV-Ausschuss über die folgenden Punkte zu berichten:

1.       Welche Maßnahmen wurden getroffen um die EnSikuMaV durchzusetzen?

2.       Wie viele Verstöße wurden bis zum Zeitpunkt des Berichts festgestellt und welcher Art waren diese?

3.       Wie viel Energie wurde schätzungsweise durch die getroffenen Maßnahmen eingespart bzw. hätte eingespart werden können?

4.       Welche Maßnahmen können seitens des Bezirks Harburg getroffen werden um auch nach Auslaufen der Verordnung weiterhin Energie zu sparen und Lichtverschmutzung zu verringern?

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