21-0746

Gem. Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD Betr. Livestream-Übertragung von Sitzungen und Durchführung von digitalen Sitzungen in Ausschüssen der Bezirksversammlung Harburg

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.02.2023
15.12.2020
13.10.2020
23.06.2020
Sachverhalt

Die Diskussion um Livestream-Übertragungen von Sitzungen wurde bereits 2015 -2018 in der Bezirksversammlung Harburg geführt, sie gewinnt aber gerade unter Corona-Bedingungen eine neue Dimension.

In der Drucksache 20-7012 hatten die GRÜNEN die Prüfung der Möglichkeit eines Livestreams des öffentlichen Teils der Sitzungen der Bezirksversammlung Harburg angeregt. Gründe hierzu sind: 

 In Zeiten steigender Politikverdrossenheit ist es notwendig, neue Möglichkeiten zu nutzen, die Politik wieder näher zu den Menschen zu bringen. Diese müssen sich über alle sie betreffenden Angelegenheiten auf möglichst einfache Weise umfassend und zeitnah informieren können. Niederschriften der Sitzungen der Bezirksversammlung stehen zwar im Ratsinformationssystem zur Verfügung, sind aber nur zeitverzögert abzurufen. Darüber hinaus sind auf diesem Weg zwar die Entscheidungen abzurufen, wesentliche Schritte des Meinungsbildungsprozesses werden aber verkürzt dargestellt

 Die Möglichkeit Sitzungen der Bezirksversammlung online zu übertragen, kommt dem Interesse und dem Recht der Bürger*innen nach ungefilterter Information in moderner Weise nach. Nur den wenigsten Menschen ist es aufgrund berufliche, familiärer oder anderer Verpflichtungen zeitlich möglich, persönlich an Sitzungen der Bezirksversammlung teilzunehmen. Demgegenüber verfügen heute viele Menschen über einen – meist mobilen - Internetzugang.

 Daneben gibt es eine Reihe von Vorteilen digitaler Formate für die Beteiligten Durch den vermehrten Einsatz von modernen Kommunikationstechniken können auch An- und Abfahrtswege zu Sitzungen vermieden und ein Beitrag zur verbesserten Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie geleistet werden.

 

Die im damaligen Antrag geforderte rechtliche Prüfung des Vorhabens hatte ergeben, dass keine rechtlichen Bedenken, auch im Zusammenhang mit einem privaten Anbieter, bestehen. “nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für den kommunalen Bereich würden Persönlichkeitsrechte bei Ausübung eines öffentlichen Amtes zurückstehen. Öffentliche Personen seien im Zweifel gehalten es hinzunehmen, wenn die Mehrheit eines Gremiums ein Lifestreaming beschließe. Das Kriterium, nach dem eine Entscheidung zu treffen wäre, sei die Funktionsfähigkeit eines Gremiums“ (aus: Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.11.2016).   

 

Die Hamburgische Bürgerschaft hat in ihrer Drs. 22/124 vom 6.5.2020 deutlich gemacht, dass sie die Videoübertragung von entscheidungstreffenden Gremien (BV, HA) für eine "Gewährleistung der Öffentlichkeit von Sitzungen" mindestens im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit für notwendig hält. „Die Frage, wie Parlamente und Verwaltung stärker digital arbeiten, beschäftigt uns in Hamburg auch unabhängig von der Corona-Pandemie seit Längerem. Doch jetzt entsteht durch die Krise ein besonderer Handlungsdruck für den politischen Betrieb. Hier müssen zwei Dinge sichergestellt werden: Erstens muss in unserem parlamentarischen Regierungssystem der parlamentarische Raum gerade in der Krise der Ort bleiben, an dem Debatten geführt und Entscheidungen getroffen werden. Zweitens müssen auch die politischen Gremien die notwendigen Abstandsgebote einhalten, um ihren Betrieb zu jeder Zeit gewährleisten zu können und nicht durch gegenseitige Ansteckung zu gefährden…. Neben der Bürgerschaft ist auch die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen sicherzustellen“ Drs.: 22/124.

 

Die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes  von Livestreaming in der Harburger Bezirksversammlung durch die Bezirksverwaltung  scheiterte 2018; trotz eines Beschlusses mit einem Bekenntnis der Fraktionen zum Livestreaming. (Drs.: 20-2037.01). Das Bezirksamt Harburg begründete in seiner Stellungnahme: „Der Beschluss lässt sich aufgrund bestehender rechtlicher Schranken und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht umsetzen.“ 

Aus unserer Sicht ist hierzu heute  anzumerken:

 Das Problem der  damaligen Forderungen einer digitalen Präsenz aller Teilnehmer*innen  einer BV im Livestream, das zu unüberwindbaren datenrechtlichen Problemen führte, kann leicht durch ein geregeltes, eingeschränktes Verfahren   zur Übertragung der BV gelöst werden. Gezeigt werden soll nur das Präsidium und das Rednerpult mit der jeweiligen Redner*in. Zusätzlich können Name und Tagesordnungspunkt eingeblendet werden. Geltende Datenschutzverordnungen wie etwa ein „vergängliches“ Streaming ohne Aufzeichnung und ggf. eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung aller Mitglieder der Bezirksversammlung sollen Berücksichtigung finden.

 

 Die angeführten wirtschaftlichen  und technischen Probleme verlieren  durch die Beschränkung auf den Einsatz einer festen Kamera und  angesichts der Ankündigung von zusätzlichen Mitteln für den Bezirk für Support und Technik an Bedeutung.  Unserer Ansicht ist in diesem Zusammenhang auch die  inhaltliche Dringlichkeit einer demokratischen Tagungsstuktur in Coronazeiten höher zu bewerten..

 

 

Petitum/Beschluss

Wir bitten die Umsetzung von Livestreaming unter Berücksichtigung von Datenschutzbestimmungen  in der BV und ggf. in den Ausschüssen  der BV zeitnah nach der Sommerpause zu realisieren. Zusätzlich bitten wir darum, Modelle für Video- und Telefonkonferenzen für  öffentliche Ausschusssitzungen  im Bezirk  zu entwickeln und zu realisieren. Ein Miteinander von physischen und digitalen Sitzungen ist hier sicher ein tragfähiges Modell für eine zukünftige Sitzungskultur.

Die Maßnahme ist nach einer gewissen Laufzeit zu evaluieren.