Protokoll
Sitzung der Bezirksversammlung Bergedorf vom 27.02.2025

Ö 1

Fragestunden

Ö 1.1

Öffentliche Fragestunde

Keine Fragestellenden anwesend.

Ö 1.2

Aktuelle Stunde (Thema: „Erweiterung der Naturschutzgebiete Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung – Ein Gewinn für Bergedorfs Natur und Klima“. angemeldet von der GRÜNE Fraktion Bergedorf)

Thema: „Erweiterung der Naturschutzgebiete Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung – Ein Gewinn für Bergedorfs Natur und Klima“.

angemeldet von der GRÜNE Fraktion Bergedorf

 

Herr Potthast zeigt sich erfreut darüber, dass Hamburg als erstes Bundesland die Marke von 10 % Naturschutzflächen überschreitet. Gerade für einen Stadtstaat sei das als großer Erfolg zu verbuchen. Die Erweiterung der mehrere Hektar großen Naturschutzgebiete im Bezirk würden zur Biodiversität und Lebensqualität der Bewohnenden beitragen. Diese sollten auch zukünftig erhalten werden.

 

Herr Momenzada bestätigt den großen Gewinn, den die Erweiterung der Naturschutzgebiete für den Bezirk bringen würden. Lebensqualität und Artenvielfalt würden für die kommenden Generationen bewahrt. Als erstes Bundesland die 10 %-Marke der Naturschutzflächen zu überschreiten sei ein großes Zeichen gerade in Zeiten der Nachverdichtung. Als kostenlose Rückzugsorte stünden diese gerade für Familien zur Verfügung.

 

Herr Krohn spricht sich für den Erhalt der Natur aus, klagt jedoch im Zusammenhang mit Oberbillwerder die Zerstörung von Agrarflächen an.

 

Herr Jobs hält den Weg des Umgangs mit Naturschutz in Hamburg als Metropole für vorbildlich. Der Einsatz erneuerbarer Energien, die Ausweisung von Windenergieparks und das Klimaschutzgesetz seien jedoch in ihrer Entwicklung eher rückständig. Gerade endemische Pflanzen wie der Schierlingswasserfenchel seien schützenswert. Die Nutzung von Naturschutzgebieten durch Anwohnende müsse sorgsam abgewogen werden.

 

Herr Capeletti begrüßt die Erweiterung der Naturschutzgebiete einerseits, gibt jedoch zu bedenken, dass die Kulturlandschaft Vier- und Marschlande zunehmend reduziert werde. Der Gemüsegarten von Hamburg sei nicht mehr anzufinden. Der Erhalt der Kulturlandschaft müsse mit dem der Naturschutzgebiete abgewogen werden. Er fragt zu den Naturschutzgebieten Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung, ob die Einwände der Fraktionen berücksichtigt wurden:

  • Die Verwaltung der Kirchwerder Wiesen müsse weiterhin im Bezirk Bergedorf bleiben.
  • Die Ausweitung dürfe weder die Landwirtschaft noch die weitere städtebauliche Entwicklung behindern.
  • Mindestabstände zum Marschbahndamm und den angrenzenden Bikeports.
  • Kein Zugriff auf Privatflächen ohne vorherige Ankündigung und Info der Eigentümer.
  • Keine Abgrenzung der Schutzgebiete durch Stacheldraht.

 

Herr Capeletti kritisiert, dass die Politik nicht über die Erweiterung der Naturschutzgebiete und der konkreten Umsetzung in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Frau Schmidt-Hoffmann führt aus, dass die Zuständigkeit für das Naturschutzgebiet Kirchwerder Wiesen im Bezirk verblieben ist. Die Gartenbauflächen wurden herausgenommen, mit den Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen wurde die Nutzung abgestimmt. Auf die Ausweisung des Naturschutzgebietes Boberger Niederung als FFH-Gebiet wurde verzichtet, um die Entwicklung des BG-Klinikums nicht zu gefährden.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Capeletti, erläutert Frau Schmidt-Hoffmann, dass das Naturschutzgebiet Boberger Niederung bis an den Billwerder Billdeich heranreicht. Es wurde im Abstimmungsprozess festgelegt, dass die Straßenentwicklung weiterhin möglich sei. Die Zuständigkeit für die Naturschutzgebiete gehe nicht mit einer Personalaufstockung im Bezirk einher.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Emrich bittet darum, die TOP 11.9 und 11.9.1 auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Die Tagesordnung wird mit diesem Änderungswunsch einvernehmlich beschlossen.

Ö 3

Große Anfragen gemäß § 24 (1) BezVG

Ö 3.1 - 22-0227.01

Greifarmautomaten auf Bergedorfs Weihnachtsmarkt (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 4

Kleine Anfragen gemäß § 24 (1) BezVG

Ö 4.1 - 22-0108.01

Scientology-Aktivitäten in Bergedorf – Dringender Handlungsbedarf (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.2 - 22-0234.01

Hotel Waldschloss, wie ist der Sachstand? (Verfasserin: CDU-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.3 - 22-0240.01

Monkey Island eröffnet. Und dann Parkchaos? (Verfasserin: CDU-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.4 - 22-0245.01

Ist der Basketball-Court beim Luisen-Gymnasium schon fertig? (Verfasserin: CDU-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.5 - 22-0246.01

Bewegungsinsel im Bereich des Luisen-Gymnasiums - ergänzte Fassung (Verfasserin: CDU-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.6 - 22-0259.01

Wie steht es um die Tür zwischen Radstation und S-Bahnhof? (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.7 - 22-0262.01

Legale Graffiti-Flächen in Bergedorf - Machbarkeitsprüfung für die S-Bahnunterführung Alte Holstenstraße (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.8 - 22-0266.01

Alternativflächen für das Hockeyfeld auf dem Fritz-Reuter-Sportplatz (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 4.9 - 22-0271

Bahnunterführung Alte Holstenstraße – Viele Ideen, aber still ruht der See (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Ö 5

Mündliche Anfragen

Keine Fragestellenden anwesend.

Ö 6

Auskunftsersuchen gemäß § 27 BezVG

Ö 6.1 - 22-0111.01

Scientology-Aktivitäten im Bezirk Bergedorf (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf Verfasserin 2: Fraktion DIE LINKE Antwort)

Ö 6.2 - 22-0181.01

Welche Vereine, deren Zielsetzung ausdrücklich die Integration, die Förderung von Migrantinnen und Migranten oder die interkulturelle Zusammenarbeit beinhaltet, gibt es in Bergedorf? (Verfasserin: CDU-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 6.3 - 22-0233.01

Anzahl der Asyl und Schutzsuchenden in Bergedorf 2025 (Verfasserin: AfD-Fraktion Antwort)

Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Ö 6.4 - 22-0263

Windkraftanlagen in Bergedorf (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

Ö 6.5 - 22-0264

Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung in Bergedorf (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

Ö 6.6 - 22-0265

Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch Brände von Elektrobussen (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

Ö 7

Fachausschussum- und -nachbesetzungen

Keine Beiträge.

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.01.2025, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung vom 30.01.2025 wird einstimmig genehmigt.

Ö 9

Mitteilungen der Verwaltung

Keine Beiträge.

Ö 10

Beschlussvorlagen

Ö 10.1 - 22-0104.08

Haushaltsplan-Entwurf 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 BezVG Hier: Rahmenzuweisungen „Gewässer“ und „Grün“ (konsumtiv) der BUKEA

Herr Wegner zeigt sich erfreut darüber, dass die Rahmenzuweisungen erhöht wurden, nachdem der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz den vorherigen Ansatz nicht beschlossen hatte.

 

Die Drucksache wird einstimmig bei Enthaltung der LINKEN beschlossen.

Ö 10.2 - 22-0261

Wahl des Museumsbeirats - Ausschreibungstext

Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.

Ö 11

Anträge

Ö 11.1 - 22-0242

Surfwelle für Bergedorf (Verfasserin: SPD-Fraktion Verfasserin 2: CDU-Fraktion)

Herr Vlamynck übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Jarchowlt Überlegungen wie eine Surfwelle in der Innenstadt für zielführend zur Belebung der Innenstadt. Dem entsprechende Prüfauftrag für den Bereich am KörberHaus solle zugestimmt werden.

 

Frau Pelcherläutert zum Antrag, dass neben der Belebung der Innenstadt auch die vorhandene Infrastruktur des KörberHauses und z.B. die Skaterhalle in unmittelbarer Nähe für Umsetzung in der Bergedorfer Innenstadt sprechen würden.

 

Herr Potthastlehnt die Idee als abwegig und wenig nachhaltig ab. Weiterhin würden Kosten und Auswirkungen auf das Ökosystem der Realisierung entgegen stehen. Der Antrag würde daher abgelehnt werden.

 

Herr Graßhoff hat beobachtet, dass sportliche Freizeitaktivitäten gerade am Wasser zugenommen haben. Vereinsunabhängige Angebote und die Zusammenarbeit mit Schulen und Sportvereinen sei generell förderungswürdig. Die Prüfung soll insbesondere die ökologischen Auswirkungen berücksichtigen. Erfahrungen anderer Städte zum Betrieb könnten dazu genutzt werden.

Er führt aus, dass auch in anderen Bereichen, wie z.B. Neuallermöhe eine Aufwertung und Weiterentwicklung durch Wasseraktivitäten angestrebt werden könne.

 

Herr Krohn schließt sich der ablehnenden Haltung zum Antrag an.

 

 

Der Antrag wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN und der AfD sowie Enthaltung der FDP mehrheitlich beschlossen.

Ö 11.2 - 22-0249

Erhaltungsverordnung „Gojenbergsviertel“ bis Ende 2025 aussetzen (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Frau Pelch übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Emrich erinnert daran, dass bereits seit 2017 der Bereich südlich der Wentorfer Straße häufig im Bauausschuss erörtert wurde. Um den Charakter des Gojenbergsviertels zu erhalten und überdimensionierte Neubauten zu verhindern, wurde die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung als geeignetes Instrument zugestimmt.

Das Feedback mit Anwohnenden u.a. zu aktuell laufenden Genehmigungsverfahren habe gezeigt, dass noch Erörterungsbedarf bestehe. So würden Details baurechtlich genehmigungspflichtig, die nicht zur Disposition stünden. Das umfangreiche Verfahren würde nicht zur gewünschten Reduzierung derrokratie beitragen. Es sollten vielmehr Investoren daran gehindert werden, nicht in das Gebiet passende Gebäude zu errichten. Die Meinung zur Aufstellung einer Erhaltungsverordnung habe sich daher bei der CDU-Fraktion geändert.

Eine Gestaltungsverordnung, die u.a. Dachform und Kubatur regele und damit Neubauten einschränke könne die gewünschte Option sein.

Die neue Hamburger Bauordnung solle abgewartet werden, um die Durchsetzbarkeit einer Gestaltungsverordnung abzuschätzen. Die Aufstellung der Erhaltungsverordnung solle bis Ende 2025 ausgesetzt werden. In dieser Zeit solle der Genehmigungsvorbehalt entfallen, worum das Bezirksamt gebeten werde.

Abschließend sagt er zu, vor einer abschließenden Entscheidung eine Bürgeranhörung durchzuführen.

 

Herr Jarchow erinnert an die von der Verwaltung durchgeführte Anhörung, die zum konstruktiven Austausch mit vielen Anwohnenden geführt habe.

Die neue Hamburger Bauordnung würde voraussichtlich zu einer Liberalisierung führen, die z.B. in Bereichen mit geltendem Planungsrecht Einfamilienhäuser bis hin zu kleinen Mehrfamilienhäusern vom Genehmigungsrecht freigestellt würden. Es sei daher davon auszugehen, dass eine Prüfung der Gestaltungsverordnung nicht mehr stattfinden würde. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden neuen Rechtslage solle die Aufstellung der Erhaltungsverordnung zunächst bis Ende 2025 ausgesetzt werden, der sich ggf. die erneute Prüfung einer Gestaltungsverordnung anschließen würde.

 

Frau Brodbeckerläutert zum Thema Erhaltungsverordnung, dass der Erhalt der Substanz der Häuser am Gojenberg das Ziel sei. Erst in zweiter Linie solle eine Gestaltung des Bereiches im historischen Kontext erfolgen. Gerade auch im Hinblick auf die fehlende Regelung in der Bundesgesetzgebung sei es erfreulich, dass Hamburgversuche, mit einer angepassten Bauordnung die baulichen Erfordernisse der Klimawende aufzugreifen. Die Aussetzung der Aufstellung der Erhaltungsverordnung sei daher sinnvoll.

 

Herr Graßhoffbedauert, dass die anderen Fraktionen die Aufstellung der Erhaltungsverordnung aussetzen möchten. Die Fraktion LINKE halte nach wie vor daran fest. Auf der Informationsveranstaltung der Verwaltung seien sowohl die Inhalte der Erhaltungsverordnung als auch der Gestaltungsverordnung erläutert worden. Weiterhin wurde auf die Anmerkungen der Anwohnenden eingegangen. Der Schutz des Viertels zähle für die Fraktion LINKE höher als die Genehmigungspflicht baulicher Veränderungen. Das Aussetzen würde zu keinen neuen Erkenntnissen führen.

 

Herr Dr. Dahmsmacht deutlich, dass eine Gestaltungsverordnung Abriss und Neubau nicht verhindern könne. Dies sei in der neuen hamburgischen Bauordnung bereits einsehbar. Die Erhaltungsverordnung sei Bundesrechtund stehe damit über der Gestaltungsverordnung.

 

Bereits seit 6 Jahren werde die Gestaltung des Gojenbergsviertels politisch bewegt.Die Ziele der Erhaltungsverordnung seien ausführlich erörtert worden. Der Gestaltungsleitfaden habe keinen Einfluss auf die Erhaltungsverordnung. Vielmehr gebe die Erhaltungsverordnung das Ziel vor. Die Gestaltungsverordnung regle die Rahmenbedingungen im Fall eines Neubaus. Mit dem aktuellen Antrag werde das Gebiet weiterhin negativen Veränderungen durch Spekulanten ausgesetzt.

 

Herr Krohnweist darauf hin, dass die Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen zu erheblichen Gebühren für die Antragstellenden führen werde. Ziel sei der Erhalt des Charakters des Gojenbergsviertels.

 

Frau Brodbeckappelliert dazu, den Erhalt im Auge zu behalten und hofft, dafür gute gesetzeskonforme Instrumente vom Bundesgesetzgeber zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

Herr Emrich stellt klar, dass trotz des gewünschten Erhalts der Gebäude auch eine Sanierung oder im Fall der wirtschaftlichen Erfordernis auch ein Abriss möglich sein müssen. Durch die Gestaltungsverordnung werde geregelt, dass der Neubau ins Gebiet passt. Die Entscheidung werde geändert, um dem Wunsch der Anwohnenden gerecht zu werden.

 

Herr Jarchow betont, dass neben der Abwägung zwischen Gestaltungsverordnung und Erhaltungsverordnung auch der Weg bestünde, von einer Einflussnahme gänzlich abzusehen.

 

Frau Schmidt-Hoffmann erläutert Herrn Dr. Dahms, dass der Gestaltungsleitfaden als Teil der Erhaltungsverordnung eine gewisse Ermessens-Bindung der Verwaltung darstellen würde.

Die Beschlussfassung aus dem Jahr 2023 würde nicht mehr von allen Beteiligten getragen werden, was sich u.a. aus den Erkenntnissen der öffentlichen Anhörung entwickelt habe.

Mit der Beschlussfassung des Antrages lägen die Voraussetzungen für den Aufstellungsbeschluss nicht mehr vor. Somit bestehe keine Genehmigungspflicht z.B. von Zäunen mehr.

 

Der Antrag wird bei Gegenstimmen der LINKEN und der FDP mehrheitlich beschlossen.

Ö 11.3 - 22-0250

Böllerverbotszonen für Tierschutzeinrichtungen (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Jarchow übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Potthast erläutert zum Antrag, dass Tiere in Auffangstationen dem besonderen Schutz bedürften. In der Wildtierstation „Looki e.V.tten viele Tiere durch Feuerwerk den Jahreswechsel nicht überlebt. Diese Tragödien treten auch in anderen Einrichtungen auf und könnten vermieden werden, indem die bestehende Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern um die Umgebung von Tierschutzeinrichtungen erweitert würde. Es sollen daher geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz von Tieren, Umwelt und Gesundheit zuverbessern. Zunächst solle der Antrag im Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten werden, daher bitte er um Überweisung.

 

Frau Garbers teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen würde, da die Forderung nicht umsetzbar sei, da weitere landwirtschaftliche sowie Hobby-Tierhaltungen betroffen seien. Eine Kontrolle dieser llerverbotszonen sei nicht leistbar. Auch die Tiere in Naturschutzgebieten seien schützenswert. Die Zuständigkeit der Einrichtung neuer llerverbotszonenge zudem nicht im Bezirk.

 

Frau Feiler-Siegert verweist auf die Ausführungen von Vertreterinnen von Looki e.V.“, kündigt die Zustimmung zum Antrag an und erläutert, dass dieser erweitert werden müsse, da auch Haustiere und traumatisierte Menschen unter dem Abbrennen von Pyrotechnik leiden würden. Die Fraktion LINKE plädiere daher für leises Feuerwerk ohne Schwarzpulver, das durch Lichteffekte wirke.

 

Frau Niemeyer begrüßt den Tierschutzantrag und informiert über die umfangreichen Aktivitäten des landesweiten Arbeitskreises Tierschutz der SPD-Fraktion. 

 

 

Der Antrag wird einstimmig zur Beratung in den Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz überwiesen.

Ö 11.4 - 22-0251

Neustart des Bezirklichen Ordnungsdienstes für mehr Sicherheit und Ordnung in Bergedorf (Verfasserin: AfD-Fraktion)

Herr Krohn bedauert, dass Vandalismus, Verschmutzung und Sicherheitsprobleme im Bezirk in den letzten Jahren zugenommen hätten. Vermehrt würden sich Menschen nicht mehr sicher fühlen. Diese Entwicklung könne durch die Wiedereinführung des bezirklichen Ordnungsdienstes durchbrochen werden, dessenMitarbeiter zwischen 2006 und 2014 für die verbesserte Sicherheitsorgten. Diese gelte es im Bezirk wieder herzustellen.

 

Herr Emrich verweist darauf, dass die CDU-Fraktion sich bereits seit langem für die Wiedereinführung des Bezirklichen Ordnungsdienstes einsetze und dies in ihr Wahlprogramm aufgenommen habe. Der vorliegende Antrag sei jedoch teilweise abgeschrieben, direkt vor der Bürgerschaftswahl zum falschen Zeitpunkt gestellt und nicht mehrheitsfähig und werde daher abgelehnt.

 

Herr Veit legt dar, dass der Bezirkliche Ordnungsdienst nach der Abschaffung durch ein Vier-Säulen-Modell ersetzt wurde: der zentralen Parküberwachung durch den Landesbetrieb Verkehr in den Innenstadtgebieten und die Polizeikommissariate in den Außenbereichen, das Zentrale Anliegenmanagement in den Bezirksämtern, die verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Bezirksämtern und der Polizei und die „Waste Watcher“ der Stadtreinigung. Die Schaffung redundanter Strukturen durch die Wiedereinführung des Bezirkliche Ordnungsdienstes sei nicht sinnvoll, zumal die bisherige personelle Ausstattung nicht geeignet sei, die Sicherheit und Ordnung im Bezirk real zu erhöhen.

Eine verstärkte Präsenz uniformierter Kräfte erhöhe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachweislich nicht. Der Antrag werde daher abgelehnt.

 

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der AfD mehrheitlich abgelehnt.

Ö 11.5 - 22-0252

80 Jahre Befreiung vom Faschismus – Der 8. Mai muss Feiertag werden (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Frau Feiler-Siegert erläutert zum Antrag, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus ohne Vergleich seien. Sie erinnert an die systematische Ermordung von 6 Millionen jüdischer Menschen, die Vernichtung von Hunderttausenden Sinti und Roma und die Verfolgung und Tötung von Millionen werterer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, politischen oder sexuellen Gesinnung. Zahllosen weiteren Kriegsverbrechen und der Zerstörung Europas durch den Krieg solle gedacht werden. Der 8. Mai als Ende des Krieges und der Zerschlagung des faschistischen Regimes sei besonders geeignet als Feiertag. Er solle ein Aufruf sein, die Erinnerung zu bewahren und die Handlungen der Zukunft danach auszurichten.

 

Herr Vlamynck erinnert an das Ende des zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren und die Befreiung Deutschlands vom Regime. Der Antrag werde von der Fraktion der GRÜNEN unterstützt um das Gedenken an den Krieg aufrecht zu erhalten.

 

Frau Bentinhrt für die CDU-Fraktion aus, dass diesedie historische Relevanz des 8. Mai anerkenne, der bereits als Gedenktag ausgerufen wurde. Ein Feiertag sei dem Anlass unangemessen, da er oft mit Feierlichkeiten einher gehe und damit nicht dem Gedenken der ausreichende Focus gegeben werde. Die Einführung eines weiteren Feiertages könne negative wirtschaftliche Folgen haben und liege zudem nicht in der Zuständigkeit der Bezirksversammlung. Der Antrag werde daher abgelehnt.

 

Herr Krohn bekräftigt, dass die Zuständigkeit nicht bei der Bezirksversammlung liege. Der 8. Mai 1945 sei zwar für KZ-Insassen ein Tag der Befreiung gewesen jedoch auch der Tag der Niederlage und der Verluste großer Teile von Deutschland. Gedenken sei wichtig, aber ein gesetzlicher Feiertag nicht erstrebenswert.

 

Frau Kramer sieht das Jubiläum der Befreiung auch als Mahnung, die Demokratie unermüdlich zu verteidigen. Hamburg ist als weltoffen und tolerant bekannt. Als Zeichen des Sieges der Freiheit über den Faschismus sei der 8. Mai als Feiertag zur Erinnerung an die Opfer aktueller denn je. Bergedorfer Widerstandkämpfer würden mit Straßennamen geehrt. Ideologische Strömungen gegen die bürgerlichen Grundwerte müsse entgegengewirkt werden, politische Statements gesetzt werden.

 

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der SPD, LINKEN und GRÜNEN und Enthaltung der FDP mehrheitlich abgelehnt.

Ö 11.6 - 22-0253

Kurze Wege für kurze Dienstleistungen – Serviceorientierung für den „HamburgService vor Ort“ verbessern - ergänzte Fassung (Verfasserin: CDU-Fraktion Verfasserin 2: SPD-Fraktion)

 

TOP  11.6.1

Kurze Wege für kurze Dienstleistungen – Serviceorientierung für den „HamburgService vor Ort“ verbessern - ergänzte Fassung
Drucksache: 22-0253.01

 

 

Frau Pelch übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Wegner ist der Auffassung, dass die Verwaltung an Verbesserungen interessiert ist. Insbesondere die Dienstleistungen des HamburgService vor Ort sollten durch ein bürgerfreundliches Buchungssystem digital genutzt werden können. Dafür müsse es möglich sein, den Ort der Dienstleistung am Beginn des Buchungsprozesses auszuwählen.

Der Änderungsantrag werde abgelehnt, da keine zeitraubende Kampagne abgewartet werden soll.

 

Herr Veit informiert darüber, dass dem Ursprungsantrag zugestimmt und der Änderungsantrag abgelehnt werde. Einem Dialog im Zuge der Umsetzung stehe die SPD-Fraktion positiv gegenüber.

 

Frau Brodbeck hält den Änderungsantrag für gerechtfertigt, da der HamburgService einige Punkte bietet, die verbessert werden könnten. So werden bereits eingegebene Daten nicht übernommen. Der gesamte „User Journey“ sollte angeschaut und anwendungsfreundlicher gestaltet werden, anstatt nur einzelne Segmente heraus zu greifen. Die Bürger sollten zu der Nutzerfreundlichkeit befragt werden.

 

Dem Wunsch von Herrn Emrich, einen Referenten zum Thema in den nächsten Hauptausschuss einzuladen, wird einstimmig gefolgt.

 

 

Der Änderungsantrag wird bei Ja-Stimmen der GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Antrag wird bei Enthaltung der GRÜNEN einstimmig beschlossen.

 

Ö 11.7 - 22-0254

Holzpoller in Neuallermöhe wiederherstellen (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Potthastmacht darauf aufmerksam, dass viele Holzpoller verschwunden seien und Grünflächen durch unsachgemäße Nutzung verdichtet würden. Für eine nachhaltige Stadtgestaltung wären Holzpoller als Schutz der Grünflächen besonders geeignet.

 

Herr Froh stellt klar, dass das Hamburger Regelwerk zur Planung von Stadtstraßen sich insofern geändert habe, dass bei neuen Straßenplanungen keine Absperrelemente mehr zugelassen seien. Die erneute Aufstellung von Holzpoller wäre daher nicht zulässig, zumal keine Beschwerdelage für Neuallermöhe vorliegen würde.

 

 

Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.

Ö 11.8 - 22-0255

Hundeauslaufflächen im Bezirk Bergedorf (Verfasserin: SPD-Fraktion)

Frau Niemeyerbittet darum, die Aufenthaltsqualität in der Umgebung der bestehenden Hundeauslaufflächen zu prüfen. In den Bereichen nördlich der Chrysanderstraße und des Wehrdeiches sollen die Einrichtung neuer Hundeauslaufflächen geprüft werden.

 

 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Ö 11.9 - 22-0256

Service- und Handwerkerstellplätze bei Mehrfamilienhäusern (Verfasserin: CDU-Fraktion)

TOP nächste Sitzung.

Ö 11.9.1 - 22-0256.01

Service- und Handwerkerstellplätze bei Mehrfamilienhäusern (Verfasserin: SPD-Fraktion Verfasserin 2: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

TOP nächste Sitzung.

Ö 11.10 - 22-0257

Tagesaufenthaltsstätte - beschlossene Fassung (Verfasserin: CDU-Fraktion Verfasserin 2: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Zaum bedauert den Höchststand an obdachlosen Menschen in Hamburg, der eine Tagesaufenthaltsstätte im Bezirk Bergedorf erforderlich mache. Auch bei Zuständigkeit der Sozialbehörde wären Vorschläge des Bezirksamtes für mögliche Standort sinnvoll. Die fehlenden finanziellen Mittel dürften nicht dazu führen, die Menschen buchstäblich im Regen und Schnee stehen zu lassen.

 

Frau Brodbecklt die Tagesaufenthaltsstätte an sich für förderwürdig und erinnert an die bisherigen Bemühungen verschiedener Institutionen.

 

Frau Gündüz bestätigt die Versuche der Bezirksversammlung, eine Tagesaufenthaltsstätte einzurichten, die dringend benötigt werde. Sie schlägt folgendes geändertes Petitum vor:

Die Bezirksversammlung fordert die Sozialbehörde als zuständige Behörde nach § 27 BezVG auf…

 

Herr Graßhoff bedauert, dass neben der fehlenden Finanzierung auch die inhaltliche Ablehnung der Sozialbehörde die Einrichtung einer Tagesaufenthaltsstätte verhindert habe. Die Dringlichkeit sei sehr groß und insbesondere der Standort sollte im Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration, Runden Tisch Obdachlosigkeit und mit den Betroffenen erörtert werden.

 

Frau Schmidt-Hoffmann informiert darüber, dass dem Bezirksamt keine Mittel zur Verfügung stünden, um eine Tagesaufenthaltsstätte im Bezirk zu planen und zu realisieren. Es bestünde Einigkeit darüber, die Sozialbehörde von der Notwenigkeit zu überzeugen

 

Herr Emrich bittet um Beschluss des folgenden Petitums:

Die Bezirksversammlung fordert die Sozialbehörde als zuständige Behörde nach § 27 BezVG auf:

1. Einen geeigneten Standort für eine Tagesaufenthaltsstätte in Bergedorf zu finden.

2. Die erforderlichen Mittel für die Eröffnung der Unterkunft und den laufenden Betrieb, einschließlich der Personalkosten, zur Verfügung zu stellen.

3. Über die Bemühungen fortlaufend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration

zu berichten.

 

 

Der Antrag wird mit geändertem Petitum einstimmig beschlossen.

Ö 12

Berichte

Ö 12.1 - 22-0146.02

Maßnahmen bei Sperrungen der S2

Der Bericht wird einstimmig beschlossen.

Ö 12.2 - 22-0219.01

Busanbindung des BG-Klinikums Boberg verbessern

Der Bericht wird einstimmig beschlossen.