22-0249

Erhaltungsverordnung „Gojenbergsviertel“ bis Ende 2025 aussetzen

Antrag

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Emrich, Wegner, Bentin, Froh, Capeletti und Fraktion der CDU

der BAbg. Jarchow, Kramer und Fraktion der SPD

Am 14. Dezember 2023 wurde auf Initiative der Bezirksversammlung Bergedorf der Aufstel­lungs­beschluss für die städtebauliche Erhaltungsverordnung „Gojenbergsviertel“ gefasst.

Die Fraktionen verfolgten damit das Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und überdimen­sio­nierte Neubauten zu verhindern, die sich nicht in das Gebiet einfügen. Die aktuell gültigen Bebauungspläne regeln leider nicht qualifiziert, wie neue Gebäude aussehen sollen, um den Charme des Gebiets zu bewahren.

Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass viele Anwohnerinnen und Anwohner eine Erhaltungs­verordnung ablehnen, insbesondere aufgrund der künftigen Genehmigungspflicht vieler, auch nur kleinerer, Vorhaben bei Bestandsgebäuden.

Die Fraktionen haben die Einwendungen und die Argumente der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis genommen und arbeiten konstruktiv an einer Lösung, die den verschiedenen Interessen gerecht wird. Neben der Möglichkeit, eine Erhaltungsverordnung zu erlassen, werden auch die Möglichkeiten einer sehr knapp gehaltenen Gestaltungsverordnung und ein Verfahrensende, ohne Beschluss, diskutiert.

Da die neue Hamburger Bauordnung (HBauO) Anfang 2026 liberalisiert und entbürokratisiert wird, und dies auch Einfluss auf die o.g. Verordnungen haben kann, soll das aktuell laufende Verfahren bis Jahresende ausgesetzt werden.

Die Antragsteller sagen zu, vor einer etwaigen Beschlussfassung die Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger nochmals in einer öffentlichen Veranstaltung anzuhören.

Der Einsatz von Sicherungsinstrumenten wie Untersagungen (§ 15 Absatz 1 BauGB) in diesem Verfahren setzt neben einem Aufstellungsbeschluss auch eine ausrechende Konkretheit/Klar­heit der Ziele der Erhaltungssatzung voraus. Diese Ziele werden aktuell zwischen den kommu­nal­politischen Akteuren und der Bezirksverwaltung noch diskutiert. Wie oben beschrie­ben, ist auch noch keine abschließende Entscheidung getroffen, auf welchem Wege diese noch festzu­legenden Ziele erreicht werden sollen. Ergänzend sind die Inhalte des angekündigten Gestal­tungs­leitpfades noch nicht bekannt, bzw. diskutiert. Dieser wird voraus­sichtlich jedoch besonderen Einfluss bei der konkreten Beschreibung der Ziele einer möglichen Erhaltungs­satzung haben. Vor diesem Hintergrund können bis zu einer Entscheidung über den Fortgang des Aufstellungsverfahren der Erhaltungssatzung keine Untersagung mehr ausgesprochen werden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Das Bezirksamtwird gebeten,

das begonnene Verfahren für den Erlass einer städtebauliche ErhaltungsVO „Gojenbergs­viertel“ bis zur Vorlage der neuen HBauO ruhen zu lassen. Die mit der Neufassung der HBauO, geltend ab Anfang 2026, verbundenen Änderungen sollen gegebenenfalls auch für das Verhältnis und damit die Abwägung zwischen der GestaltungsVO und ErhaltungsVO, abgewartet werden und den Anlass geben, die Diskussion wieder aufzunehmen, an dessen Ende dann die Entscheidung der Politik steht.

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