22-0250

Böllerverbotszonen für Tierschutzeinrichtungen

Antrag

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.3

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester, Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten stellt eine erhebliche Belastung für Tiere dar, insbesondere in der Nähe von Tierschutzeinrichtungen. Das plötzliche, laute Knallen kann Panik auslösen, starke Stressreaktionen hervorrufen und erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Besonders betroffen sind Tiere in Auffangstationen, Tierheimen und Gnadenhöfen, da viele von ihnen bereits traumatisiert sind und besonders sensibel auf akustische Reize reagieren.

Die dramatischen Auswirkungen waren beim Silvesterfeuerwerk 2024/25 erneut deutlich zu beobachten: In der Wildtierstation Looki e.V. verendeten Tiere infolge der hohen Lärmbelastung. Die durch das Feuerwerk ausgelösten Panikreaktionen führten zu lebensbedrohlichen Zuständen, die für einzelne Tiere tödlich endeten. Regelmäßig kommt es zu Fluchtreaktionen, bei denen sichTiere schwer verletzen oder sterben. Wildtiere wie Vögel prallen in ihrer Panik unkontrolliert gegen Hindernisse, während Haustiere in ihrer Angst weglaufen oder sich selbst gefährden. Diese Vorfälle sind keine Einzelfälle, sondern wiederholen sich jedes Jahr in zahlreichen Einrichtungen.

Neben den gravierenden Folgen für das Tierwohl verursachen Feuerwerkskörper erhebliche Umweltbelastungen. Sie führen zu einer massiven Feinstaubbelastung, verschmutzen die Umwelt durch liegengebliebene Rückstände und stellen durch unsachgemäßen Gebrauch eine Gefahr für Menschen dar.

Aufgrund der erheblichen Auswirkungen ist es dringend notwendig, den Einsatz von Feuerwerk in sensiblen Bereichen zu beschränken. Obwohl das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Pflegeeinrichtungen, Kirchen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern bereits verboten ist, fehlt ein vergleichbarer Schutz für Tierschutzeinrichtungen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

  1. Die Bezirksamtleitung wird aufgefordert, geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Tierschutzeinrichtungen im Bezirk Bergedorf durch die Einrichtung von Böllerverbotszonen wirksam zu unterbinden.
  2. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, in Abstimmung mit den betroffenen Einrichtungen (z. B. Tierheime, Gnadenhöfe, Wildtierstationen) zu ermitteln, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen vor dem genannten Hintergrund erforderlich sind.
  3. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 BezVG die zuständigen Fachbehörden auf, Maßnahmen zum Schutz von Tierschutzeinrichtungen vor den negativen Auswirkungen von Feuerwerkskörpern während der Silvesterfeierlichkeiten zu ergreifen und deren Umsetzung zu gewährleisten.
  4. Die Bezirksamtsleitung wird ersucht, spätestens zu Beginn des vierten Quartals über ihre Maßnahmen und die erreichten Ergebnisse Bericht zu erstatten.
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