Ein seit 1980 in Nettelnburg wohnhafter Bürger beklagt die vermehrt von ihm bei Spaziergängen wahrgenommenen „Hundehaufen“ an Wegrändern. Konkret und im Wortsinne „gehäuft“ sei ihm dies am Fährbuernfleet aufgefallen, während er den Hackmannbogen entlang gegangen sei. Der Bürger schlägt vor, durch die hierfür Verantwortlichen der Stadt bzw. des Bezirks an die Löcher der dort vorhandenen Mülleimer Kotbeutel zu hängen, um dieses Ärgernis zu minimieren.
Herr Charles verweist auf die Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH), auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer Verteilung von Kotbeuteln.
Das Anliegen des Bürgers wird seitens einiger Ausschussmitglieder ausdrücklich unterstützt. Frau Niemeyer verweist in diesem Zusammenhang auf die originäre Verwantwortlichkeit der Hundehalter, wobei hier eine umfassende externe Kontrolle fehle und wohl auch nicht möglich sei. Herr Zaum erinnert an einen, seinerzeit allerdings abgelehnten, Antrag seiner Fraktion, Kotbeutelständer im Sachsentor aufzustellen. Frau Haloui spricht sich diesbezüglich für eine plastikfreie Lösung aus.
Die aktualisierte Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Frau Graf-Krumnow referiert über Themenschwerpunkte anhand von Handlungsfeldern der Stabststelle Klimaschutz - visuell unterstützt durch eine Präsentation - und beantwortet dazu (Verständnis-) Nachfragen.
Auf einen entsprechenden Wunsch von Frau Lühr sagt Frau Graf-Krumnow zu, in einer späteren Sitzung näheres zum „Nachbarschaftsforum“ sowie zum „Norddeutschen Reallabor“im Zusammenhang mit Klimaschutzaspekten zu erläutern.
Auf die Frage von Herrn Zaum, ob es im Rahmen der Bildungsaktivitäten auch Kontakte zur Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) gebe, antwortet Frau Graf-Krumnow, dass es diesbzüglich „nur“ Zugang zu den Schulen im Bezirk Bergedorf geben würde. Zudem seien auch kleinere Aktionen bei und mit Kitas in Bergedorf geplant.
Frau Graf-Krumnow kündigt an, in der übernächsten Sitzung das Handlungsfeld „Konzepte, Berichtswesen und Controlling“ näher vorzustellen, hier auch das neue Integrierte Klimaschutzkonzept unter dem Aspekt, wie man weiter vorgehen wolle und welche Rolle dabei auch den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung zukomme.
Schließlich informiert Frau Graf-Krumnow über die erfolgreiche Besetzung der befristeten Stelle einer Klimaanpassungsmanagerin; die Kollegin beginne zum 01.06. ihre Tätigkeit. Aus diesem personellen Zuwachs hervorgehen werde dann alsbald auch ein Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Bergedorf.
Auf Fragen von Ausschussmitgliedern nach den Kosten berichtetHerr Charles, dass die beiden Standorte am Mohnhof mit rund 11.000 Euro pro Jahr beziffert würden, was Pflanzen, Pflege und Wässern beinhalte. Für die gesamten Maßnahmen sei von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ein fester Betrag zur Verfügung gestellt worden, was bedeuten würde, dass Abstriche gemacht werden müssten, wenn weitere Flächen dazukämen.
Auf eine entsprechende Frage informiert Herr Charles darüber, dass der Kaiser-Wilhelm-Platz und der Schlossgarten einer anderen Lage zugeordnet seien und dortige Bepflanzungen daherauf einem anderen Haushaltstitel fußen würden.
Herr Charles kündigt gemäß der Stellungnahme an, dem Fachausschuss das finale Konzept zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung vorzulegen.
Die Stellungnahme wird ebenfalls der Bezirksversammlung auf ihrer morgigen Sitzung vorgelegt.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Auf die Frage von Herrn Pilot nach dem Sachstand hierzu antwortet Herr Charles, dass zunächst die Erfahrungen und die Handhabung im Bezirk Hamburg-Mitte abgewartet werden sollten. Über die dortigen Erkenntnisse werde sodann durch ihn berichtet und ein daraus resultierender Vorschlag für den Bezirk Bergedorf unterbreitet. Dies beinhalte auchdie Beantwortung der Frage nach einer eventuellen Beteiligung der Bevölkerung bzw. der Kinder.
Herr Charles verweist zu der Frage 1 im Hinblick auf Mülleimer und Gassibeutelspender auf die Erörterungen bei TOP 1. Zu den Sitzmöglichkeiten berichtet er, dass es hier bisher keine negativen Auffälligkeiten gebe; es ständen nach derzeitigen Erkenntnissen überall Bänke. Gegenteilige Beobachtungen sollten möglichst mitgeteilt werden, dann könne auch eine Lösung gefunden werden.
Festzustellen seien fehlende Papierkörbe bei der Hundeauslauffläche bei der Bahn, westlich der Fockenweide. Hier sei keine Zuständigkeit des Bezirksamtes gegeben, vielmehr sei diese beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) angesiedelt. Bei der Fläche gebe es im Hinblick auf Mülleimer und Sitzmöglichkeiten erkennbar großen Bedarf, nachzuarbeiten. Diesbezüglich habe man vor einiger Zeit auch Kontakt mit dem LIG aufgenommen; dort wurde die Empfehlung, Mülleimer aufzustellen, allerdings abgelehnt.
Zu der zweiten Frage berichtet Herr Charles, dass es hier nur einen problematischen Berührungspunkt, nämlich südlich der Goerdelerstraße beim Spielplatz mit dem gelben Bagger, gegeben habe. Nach dem dortigen Einbau von Totholzhecken stelle sich die Problematik aber nicht mehr, zumal die Grenzen nun relativ klar ausgewiesen seien.
Einem Hinweis von Herrn Zaum folgend sagt Herr Charles zu, die etwas „abgesackten“ Totholzhecken durch Aufstecken wieder auf das ursprüngliche Volumen bringen zu lassen.
Die dritte Frage beantwortet Herr Charles anhand einer Folie, die dieser Niederschrift beiliegt. Gemäß der präsentierten Bergedorf-Karte ist das „Stadtgebiet“ mit Auslaufflächen abgedeckt, selbiges gelte für die Marschlande, nicht aber für die Vierlande. Dieses liege an dort fehlenden Grünanlagen, weshalb man dort auch nichts ausweisen könne. Zu der Frage nach Ausweisungen in bestimmten Regionen informiert Herr Charles, dass dies gemäß der Karte nicht notwendig sei, weil es erkennbar eine ausreichende Versorgung gebe.
Frau Haloui erläutert Inhalt und Zweck des Antrags, woran sich durch Ausschussmitglieder teils kritische Anmerkungen und Fragen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und Überwachung anschließen, zumal für eine umfassende Kontrolle zusätzliches Personal benötigt werde. Positiv hervorgehoben wird aber auch, dass mit einem solchen Antrag zunächst ein Zeichen gesetzt und Bevölkerung und Verantwortliche sensibilisiert werden könnten.
Herr Charles verweist, vorhergehende Bemerkungen dazu aufgreifend, auf die mögliche Problematik mangelnder Zuständigkeit eines Bezirks, da es sich bei der Freien und Hansestadt Hamburg rechtlich um eine Einheitsgemeinde handele. Hierzu sollte das Rechtsamt befragt und entsprechende Ausführungen zu Protokoll gegeben werden.
Protokollnotiz:
Die Frage nach der Zuständigkeit ist vom Rechtsamt des Bezirksamtes an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) weitergeleitet worden. Eine Antwort steht noch aus.
Der Vorschlag von Herrn Zaum, den Antrag bis zu einer Vorlage des Rechtsamts zu dieser Thematik zu vertagen, wird vom Fachausschuss einvernehmlich beschlossen.
Eine von Frau Niemeyer im Vorfeld der Sitzung eingereichte Frage fand bereits in TOP 4 Berücksichtigung. Weitere Fragen an die Verwaltung liegen nicht vor.
Herr Zaum merkt an, dass die Niederschrift bei TOP 5 nicht die kritisch stattgefundene Diskussion wiedergebe.
In einer sachlichen Diskussion seien folgende Punkte erörtert und keine klaren Antworten gegeben worden:
1. - Warum wurde der Bereich vor dem Bahnhofsausgang zwischen den beiden vorgestellten Entwurfsplanungen ausgenommen und kein durchgehendes Projekt vorgestellt?
Eine Antwort gab es nur von Mitgliedern aus dem Ausschuss, dass die Planungen für den Bahnhofsvorplatz nicht abgeschlossen sind und die Brücke abgerissen werden soll.
2. - Die Fragen und Antworten zur Beleuchtung (diese soll zum Beispiel auf die andere Seite des Radwegs) und die Beschilderungen sowie die Aufleitung und Weiterführung des Radschnellweges zum fehlenden Mittelstück wurden nicht wiedergegeben.
3. – Soll der Radschnellweg für das fehlende Mittelstück direkt vor den Bahnhofseingang und die Brücke geführt werden?
4. - Warum wurde die Planung ohne Stellungnahme der Polizei vorgestellt und nicht als Protokollnotiz beigefügt?
5. Insbesondere fehlt auch die überarbeitete finale Präsentation mit den oben aufgeführten Punkten.
Es wird um eine Ergänzung dieser Aspekte in TOP 5 der Niederschrift gebeten. Davon abgesehen wird der öffentliche Teil der Niederschrift einvernehmlich genehmigt.
Herr Zaum nimmt (nochmals) Bezug auf TOP 5 der Sitzung vom 22.01.2025, bei dem Herr Charles im Rahmen einer Präsentation erwähnt habe, dass nur das sogenannte Stangengehölz entfernt werden soll. Bei einer Ortsbegehung sei aber festgestellt worden, dass tatsächlich gesunde Bäume am Hang des Bahndamms gefällt worden seien. Herr Zaum fragt nach der Verantwortlichkeit für diese Fällaktion. Herr Charles sieht diese bei der Deutschen Bahn AG angesiedelt.
An dieser Sichtweise zweifelt Herr Zaum, da der Maschendrahtzaun als Grenzziehung zwischen dem DB-Gelände und dem öffentlichen Bereich direkt an der Lärmschutzwand verlaufe, was nicht auf eine Verantwortlichkeit der Bahn hindeute. In der Präsentation werde die Grenzziehung (fälschlicherweise) am Bahndammfuß angezeigt.
Herr Charles verweist auf den Sachverhalt, dass nicht jeder Zaun direkt an der Grenze stehe. In diesem Fall lasse man diese aber noch einmessen, um Zuständigkeiten genau zu klären. Zudem sei eigentlich nicht vorstellbar, dass erhaltenswerte Bäume gefällt würden. Angängig sei dies allerdings dann, wenn diese nicht in die Gesamtflächenplanung passten.
Auf die Frage von Herrn Zaum, inwieweit der Bahndamm aufgrund der fehlenden Bäume bei Regenereignissen noch gesichert sei, informiert Herr Charles darüber, dass die gesamte Fläche überarbeitet werde und alle Maßnahmen getroffen würden, damit der Graben Wasser abführen und der Hang als sicher gelten könne.