22-0251

Neustart des Bezirklichen Ordnungsdienstes für mehr Sicherheit und Ordnung in Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.4

Sachverhalt

Antrag

der BAbg.Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

undAfD Fraktion Bergedorf

Der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD), der im Jahr 2006 gegründet und 2014 aufgelöst wurde, hatte eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung im Öffentlichen Raum. Er war ein sichtbares und präventives Instrument, um Ordnungswidrigkeiten wie die illegale Müllentsorgung, Verstöße gegen das Naturschutzgesetz und die Straßenverkehrsordnung (z. B. im ruhenden Verkehr) wirksam zu verfolgen.

Angesichts zunehmender Probleme in unserem Bezirk wie Verschmutzungen, Vandalismus und Sicherheitsdefiziten wächst in der Bevölkerung der Wunsch nach einer stärkeren Präsenz von Ordnungskräften im öffentlichen Raum. Die Wiedereinführung des BOD würde:

Die uniformierten Mitarbeiter des BOD würden ein präventives Signal gegen Ordnungswidrigkeiten setzen.

Der BOD könnte bei Bedarf Platzverweise erteilen oder Personen in Gewahrsam nehmen und damit akute Gefährdungssituationen entschärfen.

Durch die konsequente Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen würde die Lebensqualität in Bergedorf nachhaltig verbessert werden.

Ein dezentraler Bezirklicher Ordnungsdienst würde es erglichen, schneller auf lokale Probleme einzugehen und die spezifischen Herausforderungen in Bergedorf gezielt zu adressieren.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich für die Wiedereinrichtung eines bezirklichen Ordnungsdienstes aus, um die verschiedenen Kompetenzen und Ansprechpartner mit einheitlichem Außenauftritt zu bündeln.
  1. Die Bezirksversammlung fordert die zuständige Verwaltung gemäß § 19 BezVG auf, zu prüfen, wie ein Ordnungsdienst in Hamburg und damit auch im Bezirk Bergedorf eingerichtet werden kann und welche Kosten hierfür zu veranschlagen sind.
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