Haushaltsplan-Entwurf 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 BezVG Hier: Rahmenzuweisungen Gewässer und Grün (konsumtiv) der BUKEA
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.1
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat gem. § 41 Abs. 2 BezVG mit den Drucksachen 22-0104 sowie 22-0104.01 bis 22-0104.07 über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen entschieden (Feinspezifizierung).
Wie in Drs. 22-0104 dargestellt, wurde der Abstimmungsprozess aus Termingründen wie üblich bereits vor der Beschlussfassung des Haushalts durch die Bürgerschaft eingeleitet. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Bürgerschaft führen zu einer erneuten Vorlage für die Bezirksversammlung.
Die Bürgerschaft hat im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan u. a. die Drs. 22/17222 „Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Für eine klimagerechte, krisenfeste und nachhaltige Zukunft“ beschlossen. Damit wurde im Einzelplan 6.2
Das Bezirksamt Bergedorf erhält davon die in der Anlage dargestellten Anteile, für die hier eine Verwendung vorgeschlagen wird.
Im Verlauf des Haushaltsjahres 2025 oder 2026 möglicherweise erforderliche Umschichtungen werden im Rahmen der Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung gem. § 41 (3) BezVG unterjährig an die Bezirksversammlung herangetragen, sofern sie 10 % des jeweils abgebenden Elements überschreiten.
Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen überarbeiteten Aufteilung der Rahmenzuweisungen „Gewässer“ und „Grün“ für die Haushaltsjahre 2025/2026 zu.
Übersicht der Rahmenzuweisungen
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