22-0104.08

Haushaltsplan-Entwurf 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 BezVG Hier: Rahmenzuweisungen „Gewässer“ und „Grün“ (konsumtiv) der BUKEA

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat gem. § 41 Abs. 2 BezVG mit den Drucksachen 22-0104 sowie 22-0104.01 bis 22-0104.07 über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen entschieden (Feinspezifizierung).

Wie in Drs. 22-0104 dargestellt, wurde der Abstimmungsprozess aus Termingründen wie üblich bereits vor der Beschlussfassung des Haushalts durch die Bürgerschaft eingeleitet. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Bürgerschaft führen zu einer erneuten Vorlage für die Bezirksversammlung.

Die Bürgerschaft hat im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan u. a. die Drs. 22/17222 „Investieren in ein starkes Hamburg von morgen:r eine klimagerechte, krisenfeste und nachhaltige Zukunft“ beschlossen. Damit wurde im Einzelplan 6.2

  • die Rahmenzuweisung „Gewässer“ um 176.000 Euro im Jahr 2025 und 286.000 Euro im Jahr 2026 erhöht;
  • die Rahmenzuweisung „öffentliches Grün“r die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 2,2 Millionen Euro erhöht.

Das Bezirksamt Bergedorf erhält davon die in der Anlage dargestellten Anteile, für die hier eine Verwendung vorgeschlagen wird.

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2025 oder 2026 möglicherweise erforderliche Umschichtungen werden im Rahmen der Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung gem. § 41 (3) BezVG unterjährig an die Bezirksversammlung herangetragen, sofern sie 10 % des jeweils abgebenden Elements überschreiten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen überarbeiteten Aufteilung der Rahmenzuweisungen „Gewässer“ und „Grün“r die Haushaltsjahre 2025/2026 zu.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Übersicht der Rahmenzuweisungen

Lokalisation Beta

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