Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.7
Berichterstatter: Herr Veit
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben in ihrer Sitzung am 26.11.2024 über die Beschlussvorlage zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026 (Drs. 22-0104, Anlage Feinspezifizierung Sozialbehörde) beraten und einstimmig bei drei Enthaltungen (1 Vertreter der Grünen, 2 Vertreterinnen der Freien Träger) der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 – vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zuzustimmen.
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