Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.7
Berichterstatter: Herr Veit
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben in ihrer Sitzung am 26.11.2024 über die Beschlussvorlage zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026 (Drs. 22-0104, Anlage Feinspezifizierung Sozialbehörde) beraten und einstimmig bei drei Enthaltungen (1 Vertreter der Grünen, 2 Vertreterinnen der Freien Träger) der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 – vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zuzustimmen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.