Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Berichterstatter: Herr Dr. Reumann
Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in ihrer Sitzung am 11.11.24 über die Beschlussvorlage zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026 (Drs. 22-0104) beraten und einstimmig der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zugestimmt.
Der Fachausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zuzustimmen.
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