Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Berichterstatterin: Frau Niemeyer
Die Mitglieder des Fachausschusses für Umwelt und Klimaschutz haben in der Sitzung am 13.11.2024 über die Drs. 22-0104 (Feinspezifizierung BUKEA) beraten und merken an, dass die Rahmenzuweisungen in der vorgelegten Höhe und selbst bei einer Fortschreibung der Zahlen nicht auskömmlich sind. Durch gestiegene Kosten im Bereich Energie sowie beschlossene Tarifsteigerungen, die durch die Rahmenzuweisungen ebenfalls nicht ausgeglichen werden, kommt es verschärfend zu einer weiteren indirekten Kürzung der Mittel für das Bezirksamt. Seitens der Bürgerschaft soll es Bestrebungen geben, diese Rahmenzuweisungen zu erhöhen. Der Ausschuss stellt seine Zustimmung zu den Rahmenzuweisungen daher unter den Vorbehalt der Aufstockung der Rahmenzuweisungen durch die Bürgerschaft mindestens auf das Niveau der Vorjahre.
Die Ausschussmitglieder stimmen im Ergebnis dennoch einstimmig der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - allerdings nur vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft - zu.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt der Bezirksversammlung gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/26 – allerdings nur vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zuzustimmen.
---