Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3
Berichterstatter: Herr Jarchow
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben in der Sitzung am 06.11.2024 über die Drs. 22-0104 (Feinspezifizierung BSW) beraten und einstimmig der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – zugestimmt.
Der Fachausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft - zuzustimmen.
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