Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.5
Berichterstatter: Herr Jobs
Die Mitglieder des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration haben in ihrer Sitzung am 01.11.22 einvernehmlich der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft – (Drs. 21-1523) zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an und stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft - zu.
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