Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG Hier: Veränderungen durch Beschluss der Bürgerschaft am 15.12.2022
Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1
Berichterstatter: Herr Dr. Dahms
Die Mitglieder des Kulturausschusses berieten in ihrer Sitzung am 06.02.2023 die aktualisierte Feinspezifizierung der Behörde für Kultur und Medien zum Haushaltsvoranschlag 2023/ 2024 (Anlage BKM zur Drucksache 21-1523.08).
Die Vertreter der CDU-Fraktion wiederholten ihre Kritik zur ursprünglichen Rahmenzuweisung, dass die Verteilung der Mittel zu Lasten der kulturellen Projektmittel vorgenommen wird.
Die SPD-Fraktion stellte fest, dass es kommunikativ schwierig sei, dass die Tarifkostensteigerungen für die Mitarbeiter von den Kulturmitteln abgezogen werden.
Die Fraktion DIE LINKE kritisierte, dass die gegebene Erhöhung der Mittel die Tarifsteigerungen nicht ausreichend abbilde. Die Rahmenzuweisung zementiere zudem weiterhin, dass das Haus brügge und das KulturA nicht als Stadtteilkulturzentren finanziert werden. Man müsse gegenüber Hamburg deutlich machen, dass eine Mangelverwaltung der Kultur in Bergedorf vorliegt.
Die FDP-Fraktion beanstandete grundsätzlich die Entlohnung der Mitarbeiter in den kulturellen Einrichtungen, die teils unter Tarif bezahlt werden.
Die Mitglieder des Kulturausschusses nahmen die aktualisierte Aufteilung der Rahmenzuweisung der Behörde für Kultur und Medien (Anlage BKM zur Drucksache 21-1523.08) für die Haushaltsjahre 2023/2024 zur Kenntnis, weisen jedoch darauf hin, dass zukünftige Tarifsteigerungen voll auskömmlich und nicht zulasten der kulturellen Projektmittel übernommen werden sollen.
Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der aktualisierten Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 zu.
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