Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.4
Berichterstatter: Herr Jarchow
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben in ihrer Sitzung vom 07.12.2022 die Feinspezifizierung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 / Anlage BSW zur Drucksache 21-1523 beraten und der vorgeschlagenen Aufteilung einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an und stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 –vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft- zu.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.