Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.9
Berichterstatter: Herr Thomsen
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben in ihrer Sitzung vom 22.11.2022 die Feinspezifizierung zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 / Anlage der Rahmenzuweisungen der Sozialbehörde zur Drucksache 21-1523 beraten und den Rahmenzuweisungen einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an und stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 –vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft- zu.
keine
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