Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2027/ 2028 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Jugendhilfeausschusses Beschlussempfehlung des Amtes
Der Senat hat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2027/ 2028 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 20.08.2026 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushaltsausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).
Die Fachausschussberatungen sind für die Monate September, Oktober und November 2026 vorgesehen. Die abschließende Beratung im Haushaltsausschuss findet am 17.11.2026 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung am 26.11.2026 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 15.12.2026 statt (siehe Anlage 3).
Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushaltsausschuss gebeten.
Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2027/ 2028 und der jeweils zuständigen Ausschüsse
Anlage 2: Spezifikationstabellen der dem Jugendhilfeausschusszugeordneten Rahmenzuweisungen
Anlage 3: Terminplanung
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