21-1523.03

Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG

Bericht

Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1

Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Dr. Dahms

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses berieten in ihrer Sitzung am 07.11.2022 die Feinspezifizierung der Behörde für Kultur und Medien zum Haushaltsvoranschlag 2023/ 2024 (Anlage BKM zur Drucksache 21-1523).

 

Die SPD-Fraktion befürwortete die geplante Aufteilung der Projektmittel, gleichwohl sie die Reduzierung zu Lasten der kulturellen Projektmittel, bedaure.

 

Die Fraktion DIE LINKE kritisierte die Reduzierung der kulturellen Projektmittel, die vor allem kleine Initiativen und Einzelkünstler:innen benachteilige. Auch die Höhe der geplanten Mittel für das Stadtteilzentrum LoLa und die Geschichtswerkstätten wurde beanstandet, da diese Einrichtungen in der Lage seien, weitere Mittel aus anderen Quellen einzuwerben. Ein hierzu eingebrachter Änderungsantrag (Drucksache 21-1523.02) wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Die CDU-Fraktion kritisierte ebenfalls die geplante Verteilung der Mittel zu Lasten der kulturellen Projektmittel und unterstützte den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

 

Die FDP-Fraktion befürwortete die vorgestellte Aufteilung und unterstrich die Bedeutung der Mittel für die Geschichtswerkstätten und das Stadtteilzentrum LoLa als unerlässliche institutionelle Förderung.

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses stimmten der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisung der Behörde für Kultur und Medien (Anlage BKM zur Drucksache 21-1523) für die Haushaltsjahre 2023/2024 mehrheitlich bei einer Gegenstimme (DIE LINKE) zu.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an und stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft - zu.

 

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