Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Berichterstatterin Frau Niemeyer
Die Mitglieder des Umweltausschusses haben in ihrer Sitzung am 09.11.2022 die Feinspezifizierung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024 / Anlage BUKEA zur Drucksache 21-1523 beraten und den Rahmenzuweisungen bei drei Enthaltungen zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an und stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 –vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft- zu.
Keine.