Haushaltsvoranschlag 2023 / 2024 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG Hier: Veränderungen durch Beschluss der Bürgerschaft am 15.12.2022 - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung, vgl. Drs. 21-1523). Um rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres eine Beschlussfassung von der Bezirksversammlung erhalten zu können, wurde der Abstimmungsprozess – wie üblich - bereits vor der Beschlussfassung des Haushalts durch die Bürgerschaft eingeleitet. Änderungen oder Ergänzungen der Bürgerschaft führen zu einer erneuten Vorlage für die Bezirksversammlung.
Die Bürgerschaft hat den Doppelhaushalt 2023/2024 am 15.12.2022 beschlossen. Dabei haben sich bei den Rahmenzuweisungen einige Änderungen gegenüber dem Entwurf des Senats ergeben.
Als Anlagen sind die neuen, mit den Fachbereichen abgestimmten Vorschläge für die Feinspezifizierung je Fachbehörde enthalten und erläutert.
Vorgelegt werden nur die Anlagen, bei denen sich durch den Beschluss der Bürgerschaft Änderungen ergeben haben, also hier die Rahmenzuweisungen der Behörde für Kultur und Medien (BKM), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM).
Detailinformationen bleiben den Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen vorbehalten, um deren Beteiligung die Bezirksversammlung im Bedarfsfalle gebeten wird.
Im Verlauf des Haushaltsjahres 2023 oder 2024 möglicherweise erforderliche Umschichtungen werden im Rahmen der Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung gem. § 41 (3) BezVG unterjährig an die Bezirksversammlung herangetragen, sofern sie 10 % des jeweils abgebenden Elements überschreiten.
Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der aktualisierten Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2023/2024 zu.
Feinspezifizierung BKM (KA)
Feinspezifizierung Sozialbehörde (JHA)
Feinspezifizierung BUKEA (UA)
Feinspezifizierung BVM (V+I)
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