22-2355.1

Anmeldung von Einzelzuweisungen für das Haushaltsjahr 2023/2024 und den Finanzplan für die Jahre 2025 - 2027

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.12.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat der nachfolgend aufgeführten Vorlage im Umlaufverfahren mehrheitlich - gegen eine Stimme der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt. (Fehlende Rückmeldungen bis zu einer Fristsetzung gelten als Ablehnung.)

 

Nach § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 BezVG werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neuere größere Einzelprojekte (Maßnahmen, deren jährliche Iaufende Sachausgaben den Betrag von 50.000 € übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. €, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen 500.000 €) veranschlagt.

Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung die Anmeldungen der Einzelzuweisungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.

 

Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der bisherigen Finanzplanung und des Haushaltsplan 2021/2022 die anliegenden (zwischenzeitlich aktualisierten) Vorschläge für die Anmeldung von Einzelzuweisungen für den Haushaltsvoranschlag 2023/2024 und den Finanzplan für die Jahre 2025 - 2027 erarbeitet. Die Einzelzuweisungen sind bei der Finanzbehörde und der zuständigen Fachbehörde anzumelden.

 

Bei der Vorlage handelt sich um Einzelzuweisungen, die zunächst im Einzelplan der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) veranschlagt werden. Die Ermächtigungen werden dann zur Bewirtschaftung in den Einzelplan des Bezirksamtes übertragen. Soweit Folgekosten entstehen, sind diese in der Regel über die vorhandenen Rahmenzuweisungen zu tragen.

 

Bei den angemeldeten Einzelzuweisungen handelt es sich um (zusätzliche) erforderliche Ermächtigungen, die aufgrund ihres Volumens als Einzelinvestitionen zu veranschlagen sind. Inwieweit daraus Verschiebungen innerhalb der Budgets in der BUKEA erfolgen, kann das Bezirksamt nicht beurteilen.

 

Es wird gebeten, der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt (Beträge in Tsd. Euro), zuzustimmen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.