22-2355

Anmeldung von Einzelzuweisungen für das Haushaltsjahr 2023/2024 und den Finanzplan für die Jahre 2025 - 2027

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.11.2021
Ö 7.1
21.10.2021
Sachverhalt

 

Nach § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 BezVG werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neuere größere Einzelprojekte (Maßnahmen, deren jährliche Iaufende Sachausgaben den Betrag von 50.000 € übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. €, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen 500.000 €) veranschlagt.

 

Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung die Anmeldungen der Einzelzuweisungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.

 

Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der bisherigen Finanzplanung und des Haushaltsplan 2021/2022 die anliegenden Vorschläge für die Anmeldung von Einzelzuweisungen für den Haushaltsvoranschlag 2023/2024 und den Finanzplan für die Jahre 2025 - 2027 erarbeitet. Die Einzelzuweisungen sind bei der Finanzbehörde und der zuständigen Fachbehörde anzumelden.

 

Es wird gebeten, der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt (Beträge in Tsd. Euro), zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.