21-0406.2

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021 /2022 hier: Blankeneser Bahnhofstraße Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2019 Bezirksversammlung Ö 7.15

Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Anmeldung der aufgeführten Maßnahme (Anlage) als Einzelzuweisung für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 ergänzend zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1) zu.

 

 

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Einzelzuweisung Blankeneser Bahnhofstraße

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