Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021 /2022 hier: Blankeneser Bahnhofstraße Beschlussvorlage des Amtes
Letzte Beratung: 18.11.2019 Verkehrsausschuss Ö 14.1
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in der Anlage aufgeführte Maßnahme, ergänzend zu den Maßnahmen aus dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1), als Einzelzuweisung anzumelden.
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