21-0406.1

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021 /2022 hier: Blankeneser Bahnhofstraße Empfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.11.2019
Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in der Anlage aufgeführte Maßnahme, ergänzend zu den Maßnahmen aus dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1), als Einzelzuweisung anzumelden.

 

 

Ergebniss aus der Fachausschussberatung:

 

Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss stimmt der Anmeldung der aufgeführten Maßnahme (Anlage) als Einzelzuweisung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE zu.

 

 

Anhänge

Einzelzuweisung Blankeneser Bahnhofstraße