21-0406.1

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021 /2022 hier: Blankeneser Bahnhofstraße Empfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 19.11.2019 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 11.2

Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in der Anlage aufgeführte Maßnahme, ergänzend zu den Maßnahmen aus dem Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1), als Einzelzuweisung anzumelden.

 

 

Ergebniss aus der Fachausschussberatung:

 

Verkehrsausschuss

Der Verkehrsausschuss stimmt der Anmeldung der aufgeführten Maßnahme (Anlage) als Einzelzuweisung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE zu.

 

 

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Anhänge

Einzelzuweisung Blankeneser Bahnhofstraße

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