Anmeldung von Einzelzuweisungen für das Haushaltsjahr 2025/2026 und den Finanzplan für die Jahre 2027 - 2029
Letzte Beratung: 09.01.2024 Hauptausschuss Ö 4.1
Nach § 36 Absatz 3 in Verbindung mit § 39 BezVG werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neuere größere Einzelprojekte (Maßnahmen, deren jährliche Iaufende Sachausgaben den Betrag von 50.000 € übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. €, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen 500.000 €) veranschlagt.
Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung die Anmeldungen der Einzelzuweisungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der bisherigen Finanzplanung und des Haushaltsplans 2023/2024 die anliegenden Vorschläge für die Anmeldung von Einzelzuweisungen für den Haushaltsvoranschlag 2025/2026 und den Finanzplan für die Jahre 2027 - 2029 erarbeitet. Die Einzelzuweisungen sind bei der Finanzbehörde und der zuständigen Fachbehörde anzumelden.
Es wird gebeten, der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt (Beträge in Tausend Euro), zuzustimmen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage
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