22-1455

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028; hier Jugendhilfeausschuss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 15.10.2025 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 2.7

Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 13.10.2025 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.11.2025 zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 27.11.2025nden.

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, der vorgeschlagenen und dem Ausschuss zugeordneten Maßnahme (Anlage 2) zuzustimmen.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Anlage 1:Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse

Anlage 2:Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahmen

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