Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028; hier Jugendhilfeausschuss Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 05.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 6.3
[Hinweis: Das Fachamt Ressourcensteuerung hat nach den Beratungen in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (UA) vom 15.10.2025 sowohl eine Korrektur der Anlage 1 als auch 2 eingereicht. Vor diesem Hintergrund liegt die Drucksache hier nicht als Beschlussempfehlung des UA, sondern als Beschlussempfehlung des Amtes vor.]
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 13.10.2025 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.11.2025 zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 27.11.2025 münden.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den vorgeschlagenen und dem Ausschuss zugeordneten Maßnahmen (Anlage 2) zuzustimmen.
(Hinweis: Dem UA lag in seiner Sitzung vom 15.10.2025 bereits die dem Jugendhilfeausscuhss zugeordnete Maßnahme mit der laufenden Nummer 1 vor. Der UA hat dem Jugendhilfeausschuss einstimmig empfohlen, der Maßnahme zuzustimmen. Die Maßnahme mit der laufenden Nummer 2 lag dem UA noch nicht vor.)
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushaltsausschuss gebeten.
Anlage 1:Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse
Anlage 2:Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahmen
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