Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Herr Schmidt berichtet, dass der Pastor der Gemeinde sich mit Mail von heute an mehrere Fraktionen gewandt und zu persönlichen Gesprächen eingeladen habe. Auf Grundlage der vorliegenden Drucksache sehe er die beantragte Zuwendung für die Gemeinde skeptisch. Der Arbeitsplan wirke beliebig. Es stelle sich die Frage, wie das im Jahr 2025 zugewendete Geld eingesetzt worden sei.
Frau von Stritzky bittet, dass heute noch kein Votum für den Jugendhilfeausschuss (JHA) erarbeitet werde. Sie würde gerne das Angebot wahrnehmen und sich vor Ort ein Bild der Situation machen. Zudem könne die Gemeinde erneut in den JHA eingeladen werden, um die Gelegenheit zu erhalten, selbst Stellung zu nehmen.
Frau Wolf wirbt für eine abschließende Entscheidung in der kommenden Sitzung des JHA, um das Zuwendungsverfahren fristgerecht abschließen zu können. Die schriftliche Stellungnahme der Kirchengemeinde zum negativen Amtsvotum könne Sie dem Ausschuss zur Verfügung stellen.
Die Drucksache wird einvernehmlich ohne Votum in die kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses überwiesen. Die antragstellende Gemeinde soll zur Sitzung eingeladen werden.
Die Drucksache 22-1451 liegt als Tischvorlage vor.
Mehrere Ausschussmitglieder berichten, dass wohl eine Zuwendungfür Jugendverbandsarbeitauf Landesebene wahrscheinlich sei.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu.
Überwiesen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.10.2025 zur Erarbeitung eines Stellungnahmeentwurfs.
Herr Schmidt führt aus, dass er es leider zeitlich nicht mehr geschafft habe, einen Stellungnahmeentwurf für die heutige Sitzung vorzuformulieren. Dieses wolle er zur kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses nachholen.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten überweist die Drucksache einvernehmlich ohne Votum zurück in den Jugendhilfeausschuss.
Angemeldet von einem stimmberechtigten Mitglied auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.10.2025.
Frau Wolf und Herr Kiffmeyerstellen die Drucksache vor und erläutern, dass diese gegenüber der Vorlage aus dem Jugendhilfeausschuss vom 01.10.2025 um die fehlenden Planungsräume ergänzt worden sei. Es sei nicht auszuschließen, dass künftig die Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN), seitens der zuständigen Fachbehörden um den vor einigen Jahren hinzugekommen Anteil für die Ukrainereduziert würden.
Frau Kahl betont, dass schon jetzt sowohl die Ausstattung mit SIN-Mitteln als auchmit Mitteln der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe prekär sei.
Frau von Stritzky ergänzt, dass eine Reduzierung der SIN-Mittel durch die Fachbehörden konkret dazu führen würde, dass Realprojekte wegfielen bzw. Angebote eingestellt werden müssten. Dies wäre fatal.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. Diese soll auch in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorliegen.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor. Gegebenenfalls erfolgten für die kommende Beratung im Jugendhilfeausschuss noch Korrekturen der Tabelle zur Rahmenzuweisung Förderung und Erziehung in der Familie (FamFö).
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Frau Wolf und Herr Kiffmeyer stellen die Drucksache vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-1455 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) muss in seiner Sitzung am 05.11.2025 abschließend entscheiden, um fristgerecht den Haushaltsausschuss zu erreichen. Daher hat die Vorsitzende des JHA die Drucksache zur ersten Beratung für den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) angemeldet.
Es liegt als Tischvorlage eine Korrektur der „Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse“ vor (siehe Anlage).
Frau Wolf merkt an, dass für die Bereiche des Jugendhilfeausschusses bezirksübergreifend nur 2,5 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Vor diesem Hintergrund sei nicht davon auszugehen, dass der Bezirk die beantragte Summe komplett erhalten werde, sondern lediglich einen Teil davon. Falls notwendig, sei im Verfahren für den Doppelhaushalt 2029/2030 eine erneute Beantragung möglich.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Anlagen
TV Korrektur Anlage 1 Drs. 22-1455 Übersicht Anmeldung der Einzelzuweisungen (667 KB)
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom zuletzt 17.09.2025.
Siehe TOP 3.1.
Die Drucksache 22-1453 liegt als Tischvorlage vor.
Frau Hirschfeld bedankt sich beim Amt für die Zusammenstellung der umfangreichen Unterlagen. Aus ihrer Fraktion sei an sie herangetragen worden, dass das Amt nicht zwangsläufig ein Votum des Jugendhilfeausschusses darüber einholen müsse, an welchen Standorten kommunale Einrichtungen unterhalten würden.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor. Das Amt rege an, dass die in der Drucksache aufgeführten Einzelmaßnahmen dem Jugendhilfeausschuss jeweils einzeln und zur Abstimmung vorgestellt und vorgelegt würden, sobald die Planung und Prüfung jeweils abgeschlossen seien.
Herr Schmidt zeigt sich mit der Kommunikation des Amtes in diesem Fall unzufrieden. Aus den Protokollen der Anlagen der Drucksache sei zu schließen, dass gegenüber den Trägern in den entsprechenden Sitzungen der Eindruck erweckt worden sei, dass der Jugendclub an der Struenseestraße überhaupt nicht mehr zu Diskussion stehe. Dies sei falsch und nie beschlossen worden. Gegenüber dem Stadtteil sei immer die Rückkehr des Jugendclubs versprochen worden. Das Thema liege nunmehr seit Jahren brach und werde gefühlt immer nur auf Nachfrage weiterbehandelt. Es sei wichtig, die Diskussion nun zu führen und zu einer Entscheidung zu gelangen.
Herr Bründel-Zeißler führt aus, dass die Idee einer Verlagerung des Jugendclubs in den Hamburger Westen in der vergangenen Wahlperiode intensiv diskutiert worden sei, aber die Beratungen aus Rücksicht auf die Bezirksversammlungswahlen im Jahr 2024 zwischenzeitlich pausiert worden seien. Es sei richtig, den Diskussionsprozess nunmehr erneut aufzugreifen. Hierbei solle auf Grundlage der aktuellen Begebenheiten diskutiert werden. Die in den vergangenen Jahren entwickelte Jugendhilfeplanung und deren Ergebnisse sollten aus seiner Sicht entsprechend Berücksichtigung finden. Er werbe für eine Zusammenarbeit von Amt, Trägern und Politik. Wichtig sei, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zeitnah eingesetzt würden. Wenn der Standort Struenseestraße keine schnelle Perspektive aufzeige, sollte dies in den Diskussionen berücksichtigt werden.
Frau von Stritzky gibt zu überlegen, das Thema in einer der kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses aufzurufen, um das weitere Vorgehen zu beraten und festzulegen. An der Faktenlage werde sich in nächster Zeit voraussichtlich keine gravierende Änderung ergeben. Es sei wichtig, bei den Beratungen zu berücksichtigen, wo Gelder realistisch für eine zeitnahe Umsetzung eingesetzt werden könnten. Als nächsten Schritt schlage sie ein informelles Treffen der Sprecher:innen des Jugendhilfeausschusses vor, um Lösungsansätze zu beraten und gemeinsame inhaltliche Schnittmengen auszuloten. Sie bitte, dass das Thema wieder für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vorgesehen werde.
Frau Gosch betont, dass der Jugendhilfeausschuss bei etwaigen Entscheidungen zu diesem Thema unbedingt eingebunden werden müsse. Ein Beschluss zur Verlagerung des Standorts sei nicht erfolgt, weswegen nach aktuellem Stand weiterhin gelte, dass die Rückkehr des Jugendclubs in das Struenseequartier vorgesehen sei.
Frau Kahl erinnert, dass im Zuge der Planungen zum Struenseequartier auch Angebote der Mädchenarbeit hätten ausweichen müssen. Die Angebote würden aktuell an anderer Stelle zwar aufgefangen, es fehle aber an Räumlichkeiten.
Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung vertagt.
Herr Schmidt betont, es sei wichtig, eine bessere und breitere Versorgung mit psychosozialen Beratungen sicherzustellen. Dies sei allerdings originäre Aufgabe der zuständigen Fachbehörden. Zudem überzeuge das vorliegende Projekt nicht abschließend und werfe viele Fragen auf. So sei die geeignete Qualifikation über die Online-Schulungen fraglich und es sei unklar, in welchem Rahmen die Child Health Worker tätig werden sollten. Eine Mehrarbeit durch die bestehenden Mitarbeitenden sei personalrechtlich nicht möglich. Wenn deren Arbeit an anderer Stelle reduziert werden solle, stelle sich die Frage, wer dies auffangen solle. Es fehle weiterhin an einer Evaluation der bisherigen Tätigkeit und die Kosten für die Vergütung der Mitarbeitenden seienebenso wie die angegebene Arbeitszeit pro Woche auffallend hoch. Das Angebot löse die bestehenden Probleme nicht.
Frau von Stritzky merkt an, dass das Projekt schon seit zwei Jahren tätig sei. Wenn dieses erfolgreich gewesen wäre, müsste sich ein erneuter Antrag eigentlich erübrigen. Ziel sei gewesen, entsprechende Überführungen in die Regelversorgung zu bewerkstelligen.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) nimmt stellvertretend für den Jugendhilfeausschuss einvernehmlich wie folgt Stellung:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass eine bessere und breitere Versorgung mit psychosozialen Beratungen und Betreuungen am Standort Schnackenburgallee dringend benötigt wird. Dass das vorliegende Projekt die Problemlage und Bedarfe adäquat abdecken könnte, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen leider nicht erkennen.
Nachrichtlich: Die Stellungnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss. Dessen nächste Sitzung findet am 05.11.2025 statt.
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