Antrag auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2026 - Träger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aus der Rahmenzuweisung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 15.10.2025 Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) Ö 2.5
Zuwendungssumme 53.021,88 Euro
Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook und dem Bezirksamt Altona besteht bereits seit 2005 eine Zusammenarbeit im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook hat über mehrere Jahre hinweg Betriebskostenzuschüsse erhalten. Die bewilligten Summen lagen zunächst zwischen 2.800 Euro und 3.540 Euro.
Im Jahr 2023 wurde erstmals ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro gewährt. Diese Kooperation trug dazu bei, Angebote im Bereich Sülldorf und Rissen zu sichern und weiterzuentwickeln. Zur Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen Rissen und Sülldorf beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Aufstockung der Zuwendung auf 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ). In diesem Zusammenhang stellte die Kirchengemeinde zum 01.07.2024 eine Diplom-Sozialpädagogin ein. Für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wurde eine Förderung in Höhe von 44.310,00 Euro bewilligt.
Ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Jugendlichen liegt seit dem 15.10.2021 vor. Ein aktuelles (Kinder-)Schutzkonzept besteht derzeit nicht. In der Zweckbeschreibung für 2026 wird darauf hingewiesen, dass dieses derzeit überarbeitet wird – ein Hinweis,der bereits in der Zweckbeschreibung für 2024 enthalten war.
Die Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook gestaltet sich im Jahr 2025 als schwierig. Es traten erhebliche Probleme in der Abstimmung und Kommunikation auf. Trotz mehrfacher Kontaktversuche per E-Mail und Telefon des Amtes erfolgten keine Rückmeldungen oder Informationen seitens der Kirchengemeinde. Vereinbarte Absprachen – insbesondere die fristgerechte Übersendung des abgestimmten Angebotsplans – wurden nicht eingehalten. Ein Angebotsplan wurde schließlich erstellt, nachdem aus der ersten Vorlage inhaltlich kaum etwas ersichtlich war. Erst nach der Aufforderung, den Plan mit konkreten Inhalten zu füllen, erfolgte nach einiger Zeit eine überarbeitete Version (siehe Anlage).
Darüber hinaus zeigte sich, dass innerhalb der Kirchengemeinde keine Kenntnis über die geltende Globalrichtlinie GR J1/2021 vom 21.12.2021 „Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ besteht. Insgesamt war keine transparente und nachvollziehbare Arbeitsweise erkennbar.
Ebenfalls problematisch ist, dass die Kirchengemeinde trotz mehrfacher Einladungen bislang keinen Kontakt zum zuständigen Sozialraumteam (SRT) Altona-West aufgenommen hat. Dies wurde wiederholt mit Hinweis auf fehlende zeitliche Ressourcen abgelehnt oder blieb unbeantwortet. Eine sozialräumliche Einbindung sowie eine notwendige Abstimmung innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind damit nicht gewährleistet. Auch an der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII nahm die Kirchengemeinde lediglich einmal – nach ausdrücklicher Aufforderung des Bezirksamtes – am 18.09.2025 teil.
Am 11.07.2025 schlug das Amt der Kirchengemeinde drei Gesprächstermine vor. Der 22.09.2025 wurde von der Kirchengemeinde bestätigt. Es wurde vereinbart, dass zu diesem Termin das Konzept für die zweite Jahreshälfte vorgelegt wird. Zudem wurde darüber informiert, dass der Jugendhilfeausschuss die Kirchengemeinde zur Sitzung am 01.10.2025 einladen wird.
Der vereinbarte Termin am 22.09.2025 wurde am 18.09.2025 seitens der Kirchengemeinde aus Krankheitsgründen abgesagt. Ein vom Bezirksamt angebotener Alternativtermin am 29.09.2025 wurde aufgrund anderweitiger Verpflichtungen abgelehnt. Darüber hinaus hat die Kirchengemeinde die Einladung zur Teilnahme an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.10.2025 abgelehnt und keine alternativen Informationsmöglichkeit angeboten.
Insgesamt ist keine verlässliche, transparente und kooperative Zusammenarbeit erkennbar. Aufgrund dieser Umstände kann eine ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung öffentlicher Mittel nicht sichergestellt werden.
Daher empfiehlt das Amt, die Zusammenarbeit mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook zu beenden und den Zuwendungsantrag für 2026 abzulehnen.
Es wird dem Jugendhilfeunterausschuss empfohlen, der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook für die Offene Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2026 keine Zuwendung zu gewähren.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, den Zuwendungsantrag abzulehen.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Jugendhilfeausschuss gebeten.
Arbeitsplan des Trägers
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