Anmeldung von Einzelzuweisungen für das Haushaltsjahr 2021/2022 und den Finanzplan für die Jahre 2022 - 2025
Nach § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 BezVG werden in den Einzelplänen der Fachbehörden außer Rahmen- und Zweckzuweisungen auch Einzelzuweisungen für neuere größere Einzelprojekte (Maßnahmen, deren jährliche Iaufende Sachausgaben den Betrag von 50.000 € übersteigen) und für neue größere Investitionen (Hochbaumaßnahmen ab 6 Mio. €, Landschaftsbau und Erwerb bewegliches Anlagevermögen 500.000 €) veranschlagt.
Nach § 39 Abs. 2 BezVG beschließt die Bezirksversammlung die Anmeldungen der Einzelzuweisungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Initiativrecht für solche Beschlüsse liegt sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Bezirksversammlung.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der bisherigen Finanzplanung und des Haushaltsplan 2019/2020 die anliegenden Vorschläge für die Anmeldung von Einzelzuweisungen für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 und den Finanzplan für die Jahre 2022 - 2025 erarbeitet. Die Einzelzuweisungen sind bei der Finanzbehörde und der zuständigen Fachbehörde anzumelden.
Es wird gebeten, der Anmeldung von Einzelzuweisungen, wie in der Anlage dargestellt (Beträge in Tsd. Euro), zuzustimmen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.