Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.7
Berichterstattung: Herr Thomsen
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben in ihrer Sitzung am 26. Januar 2021 die Drucksache 21-0662 sowie die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung) beraten und einhellig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.
Keine.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.