Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Berichterstattung: Frau Rabe
Die Mitglieder des Umweltausschusses haben in ihrer Sitzung am 20. Januar 2021 die Vorschläge über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung) zur Kenntnis genommen.
Der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisung wurde mehrheitlich, mit Gegenstimmen der CDU-Mitglieder, zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.
Keine.