21-0662.05

Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG

Bericht

Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.5

Sachverhalt

 

Berichterstatterin: Frau Jacobsen

 

Die Mitglieder des Kulturausschusses haben in ihrer Sitzung am 01.02.2021 die Vorschläge über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezi-fizierung) zur Kenntnis genommen.

 

Der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisung wurde einstimmig bei einer Enthaltung (LINKE) zugestimmt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Kulturausschusses an.

 

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