Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.5
Berichterstatterin: Frau Jacobsen
Die Mitglieder des Kulturausschusses haben in ihrer Sitzung am 01.02.2021 die Vorschläge über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezi-fizierung) zur Kenntnis genommen.
Der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisung wurde einstimmig bei einer Enthaltung (LINKE) zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Kulturausschusses an.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.