Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Berichterstatterin: Frau Jacobsen
Die Mitglieder des Kulturausschusses haben in ihrer Sitzung am 01.02.2021 die Vorschläge über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezi-fizierung) zur Kenntnis genommen.
Der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisung wurde einstimmig bei einer Enthaltung (LINKE) zugestimmt.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Kulturausschusses an.
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