Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Im November 2020 wurden der Bezirksversammlung mit der Drs. 21-0662 der Vorschlag zur Verwendung der Rahmenzuweisungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vorgelegt und mit der Drs. 21-0662.06 im konsumtiven Bereich aktualisiert. Die Bezirksversammlung hat der überarbeiteten Verteilung mit der Drs. 21-0662.06 zugestimmt.
Von der Aktualisierung sind nun auch die investiven Ansätze betroffen, so dass auch hier die Ermächtigungen neu verteilt werden müssen. Für Bergedorf sind im beschlossenen Haushaltsplan 2021/2022 1.452.000 € für Investitionen vorgesehen.
In der im November 2020 vorgelegten Anlage (Drucksache 21-0662) wurden versehentlich
2.057.000 € aufgeführt (Differenz -605.000 €). Die Ermächtigungen wurden infolgedessen zusammen mit dem Fachbereich neu verteilt (Anlage: Neuverteilung RZ Straße -investiv-).
Infolge der Aktualisierung und Neuverteilung sowohl konsumtiver als auch investiver Ermächtigungen stehen für Bergedorf (gegenüber Stand Nov. 2020) netto 200.000 € mehr zur Verfügung (minus 605.000 € investiv, plus 805.000 € konsumtiv). Gegenüber dem Vorjahr 2020 beträgt der Zuwachs netto 426.000 € (minus 379.000 € investiv, plus 805.000 € konsumtiv).
Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisung für die Haushaltsjahre 2021/2022 zu.