Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Die Anlage zur Rahmenzuweisung „Betrieb Straße“ wird neu verteilt.
Durch ein Büroversehen sind in der ursprünglichen Version die Zahlen aus dem Vorjahr nicht aktualisiert worden.
Für Bergedorf sind laut Haushaltsplanentwurf 2021/2022 3.388.000 € für den Betrieb Straße vorgesehen.
In der im November 2020 vorgelegten Anlage (Drucksache 21-0662) wurden versehentlich 2.583.000 € aufgeführt.
Die Differenz von 805.000 € wurden zusammen mit dem Fachbereich neu verteilt (Anlage: Neuverteilung RZ Betrieb Straße).
Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 37 (3) BezVG i.V.m. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2021/2022 - vorbehaltlich ändernder oder ergänzender Beschlüsse der Bürgerschaft - zu.