21-0662.02

Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG

Bericht

Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.5

Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Jarchow

 

Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben in ihrer Sitzung am 13.01.2021 von den Vorschlägen zur Verwendung der Rahmenzuweisungen (Drs. 21-0662) zustimmend Kenntnis genommen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Stadtentwicklungsausschusses an.

 

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