Haushaltsvoranschlag 2021 / 2022 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 41 Abs. 2 BezVG
Berichterstatter: Herr Jarchow
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben in ihrer Sitzung am 13.01.2021 von den Vorschlägen zur Verwendung der Rahmenzuweisungen (Drs. 21-0662) zustimmend Kenntnis genommen.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Stadtentwicklungsausschusses an.
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