Haushaltsplan-Entwurf 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 BezVG Hier: Rahmenzuweisungen Kinder- und Jugendarbeit (investiv) der Sozialbehörde
Letzte Beratung: 08.05.2025 Hauptausschuss Ö 4
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat gem. § 41 Abs. 2 BezVG mit den Drucksachen 22-0104 sowie 22-0104.01 bis 22-0104.08 über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen entschieden (Feinspezifizierung).
Wie in Drs. 22-0104 dargestellt, wurde aus Termingründen der Abstimmungsprozess wie üblich bereits vor der Beschlussfassung des Haushalts durch die Bürgerschaft eingeleitet. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Bürgerschaft führen zu einer erneuten Vorlage für die Bezirksversammlung.
Die Bürgerschaft hat im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan u. a. die Drs. 22/17220 „Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Familienstadt Hamburg – Bildung, Integration und Teilhabe von Anfang an“ beschlossen. Unter Buchstabe G wurde die Rahmenzuweisung „Kinder- und Jugendarbeit“ im Jahr 2025 um 250.000 und im Jahr 2026 um 275.000 Euro erhöht und der Senat ersucht, die zusätzlichen Mittel der Rahmenzuweisung im Einverständnis zwischen allen Beteiligten in einer gemeinsamen Priorisierung an die Bezirke zu verteilen.
Im Ergebnis wurde der Anteil des Bezirksamtes Bergedorf um 25.000 Euro im Jahr 2025 und 50.000 Euro im Jahr 2026 erhöht, für die hier eine Verwendung vorgeschlagen wird.
Im Verlauf des Haushaltsjahres 2025 oder 2026 möglicherweise erforderliche Umschichtungen werden im Rahmen der Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung gem. § 41 (3) BezVG unterjährig an die Bezirksversammlung herangetragen, sofern sie 10 % des jeweils abgebenden Elements überschreiten.
Die Bezirksversammlung stimmt gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen überarbeiteten Aufteilung der Rahmenzuweisung „Kinder- und Jugendarbeit“ für die Haushaltsjahre 2025/2026 zu.
Rahmenzuweisungen der Sozialbehörde (Epl. 4.0)
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