Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.6
Berichterstatter: Herr Texter
Die Mitglieder des Kulturausschusses haben in ihrer Sitzung am 18.11.2024 die Anlage 1 der Drs. 22-0104 (Feinspezifizierung BKM, RZ Stadtteilkultur) beraten.
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der LINKEN kritisierten die deutliche Steigerung der Mittel für die Geschichtswerkstätten gegenüber der niedrigen Steigerung für das soziokulturelle Zentrum LoLa und der Kürzung der Mittel für kulturelle Projekte für das Jahr 2025. Den Fraktionen war es ein Anliegen, dass die insgesamt vorgenommene Steigerung der Rahmenzuweisung fair verteilt und das Finanzierungsrisiko der Einrichtungen gemittelt werde.
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der LINKEN kündigen an, einen geänderten Verteilungsvorschlag in die kommende Sitzung der Bezirksversammlung am 28.11.2024 einzubringen.
Die CDU-Fraktion sprach sich für die Zustimmung zur Rahmenzuweisung aus, auch wenn sie über die Senkung der Mittel für kulturelle Projekte nicht erfreut war. Die Fraktion befürwortete die Steigerung der Mittel für die Geschichtswerkstätten im Hinblick auf die Neuanmietung und die Verstetigung der halben pädagogischen Stelle. Die Fraktion ging davon aus, dass die vorgeschlagenen Mittel für die Tarifkostenerhöhungen als auch den Betrieb des soziokulturellen Zentrum LoLa ausreichten und dieses von den zu erwartenden rücklaufenden Mitteln aus dem Förderfonds im zweiten Halbjahr 2025 bedacht werden könne.
Der Kulturausschuss lehnte die Rahmenzuweisung der Behörde für Kultur und Medien (BKM) mit 7 Gegenstimmen (SPD, Grüne und LINKE) gegen 6 Zustimmungen (CDU und AfD) ab.
Beschluss:
Der Kulturausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, gem. § 41 (2) BezVG der vorgeschlagenen Aufteilung der Rahmenzuweisungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 nicht zuzustimmen.
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