22-0104.07

Änderungsantrag zur Drucksache 22-104 „Haushaltsvoranschlag 2025 / 2026 Verwendung der Rahmenzuweisungen gem. § 41 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), Anlage 1 Feinspezifizierung BKM (KA)“

Antrag

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.13

Sachverhalt

Änderungsantrag

der BAbg. Lenné und SPD-Fraktion

der BAbg. Garbers und CDU-Fraktion

der BAbg Bendt-Soetedjo und Fraktion der GNEN

 

 

r das Jahr 2025 stehen laut Bezirksamt aktuell 54.000  mehr zur Verteilung für die Stadtteilkulturmittel zur Verfügung. Diese sollten so aufgeteilt werden, dass das Kultur- und Geschichtskontor die im laufenden Jahr vorgenommene Erweiterung des Angebotsstrukturell absichern kann, die LoLa zugleich eine Erhöhung der institutionellen Förderung erhält und die Projektmittel statt gekürzt, leicht erhöht werden. Angesichts der ohnehin geringen Mittel für die Förderung kultureller Projekte ist für uns eine Kürzung, wenn auch vermutlich nur vorrübergehend, das falsche Signal.

 

Weitere Bedarfe, insbesondere der LoLa und des Kultur- und Geschichtskontors, können im Laufe des kommenden Haushaltsjahres mit dann verfügbaren freien Mitteln angemessen ausgeglichen werden. Für den Fall, dass dies wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, werden im Quartiersfonds 30.000 Euro für die LoLa vorgemerkt.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Rahmenzuweisungen der Behörde für Kultur und Medien (Epl. 3.3) für die Stadtteilkultur werden im Haushaltsjahr 2025 wie folgt aufgeteilt:

a)      Geschichtswerkstätten    127.000,00 Euro

b)      soziokulturelles Stadtteilzentrum LoLa  342.000,00 Euro

c)       Kulturelle Projekte      56.000,00 Euro

 

  1. Im Quartiersfonds für 2025 werden 30.000 Euro für die LoLa reserviert für den Fall, dass im Laufe des kommenden Haushaltsjahres keine verfügbaren freien Mitteln zur Verfügung stehen sollten.

 

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