Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2023/ 2024 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Jugendhilfeausschuss Beschlussempfehlung des Amtes
Der Senat hat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023/ 2024 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 21.09.2022 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).
Die Fachausschussberatungen sind für die Monate September, Oktober und November 2022 vorgesehen. Die abschließende Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss findet am 15.11.2022 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung am 24.11.2022 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 08.12.2022 statt (siehe Anlage 3).
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2023/ 2024 und der jeweils zuständigen Ausschüsse
Anlage 2: Spezifikationstabellen der dem Jugendhilfeausschuss zugeordneten Rahmenzuweisungen
Anlage 3: Terminplanung