Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 ergänzend zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1), die in Anlage 1 aufgeführte Maßnahme Nr. 14 als Einzelzuweisung anzumelden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Ergebniss aus der Fachausschussberatung:
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anmeldung der Maßnahme Nr. 14 (Anlage 1) als Einzelzuweisungen einstimmig bei zwei Enthaltungen der Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe zu.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse (aktualisiert)
Anlage 2: Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahme