21-0237.1

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Empfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.11.2019
Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 ergänzend zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1), die in Anlage 1 aufgeführte Maßnahme Nr. 14 als Einzelzuweisung anzumelden.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.

 

 

Ergebniss aus der Fachausschussberatung:

 

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anmeldung der Maßnahme Nr. 14 (Anlage 1) als Einzelzuweisungen einstimmig bei zwei Enthaltungen der Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe zu.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse (aktualisiert)

Anlage 2: Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahme