Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Beschlussvorlage des Amtes
Letzte Beratung: 06.11.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses möglichst am 15.10.2019, spätestens aber am 19.11.2019, zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 28.11.2019 münden.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse
Anlage 2: Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahmen
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.