21-0237

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 06.11.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1

Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses möglichst am 15.10.2019, spätestens aber am 19.11.2019, zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 28.11.2019 münden.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse

Anlage 2: Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahmen

 

Lokalisation Beta

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