21-0237.2

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.11.2019
Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Anmeldung der Maßnahme Nr. 14 (Anlage 1) als Einzelzuweisungr den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 ergänzend zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2019 (Drs. 21-0321.1) zu.

 

 

Anhänge

Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse (aktualisiert)

Anlage 2: Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahme