KA - Haushaltsvoranschlag 2025/2026 - Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen gem. § 41 Nr. 2 BezVG (Spezifikation der Rahmenzuweisungen)
Nach § 37 BezVG werden in den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können.
Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen auf die Bezirksämter verteilt (Schlüsselung). Die Beträge sind im Vorbericht des Haushaltsplan-Entwurfs dargestellt.
Die Bezirksversammlung entscheidet darüber, wie die Rahmenzuweisungen zu verwenden sind und kann eine Untergliederung des Budgets in verschiedene Maßnahmen (Spezifikation) vornehmen.
Die Budgetzuteilung auf die Maßnahmen ist in dem Fall verbindlich. Es wird der Beschluss folgender Bewirtschaftungsregelung empfohlen:
Eine Überschreitung der Budgetzuteilung ist bis zu 10 % des Planwertes zulässig – soweit die Mehrkosten innerhalb der Rahmenzuweisung gedeckt sind. Mehrbedarfe ab 10 % sind der Bezirksversammlung unter Angabe eines Deckungsangebotes innerhalb der Rahmenzuweisung und Begründung des Mehrbedarfes zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung darf die Ermächtigungen erst verwenden, wenn ein Beschluss der Bezirksversammlung zur Aufteilung vorliegt. Um handlungsfähig zu sein, sollte bis zum 2.1.2025 kein Beschluss vorliegen, wird empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen 75 % des Planwertes 2024 (bzw. des Planwertes 2025, sofern dieser geringer ist) verwenden zu dürfen.
Die Verwaltung legt hiermit einen Vorschlag zur Maßnahmenaufteilung vor, der sich an der Aufteilung der Rahmenzuweisungen 2023/2024 orientiert. Pro Zuweisung ist ein Blatt mit dem Verteilungsvorschlag für 2025/2026 inkl. der bisherigen Aufteilung der Rahmenzuweisung 2024 beigefügt. Sofern sich deutliche Abweichungen zwischen den Planwerten 2024 und 2025/2026 ergeben, sind diese auf den Vorlagen erläutert.
Über die Vorlagen, die in Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses stehen (Anlagen 2-4), beschließt dieser abschließend anstelle der Bezirksversammlung. Sie sind hier nur zur Kenntnisnahme beigefügt.
Es wird empfohlen, die Vorlagen direkt in die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen.
Fredenhagen