Monkey Island eröffnet. Und dann Parkchaos?
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage
der BAbg. Bentin und der CDU-Fraktion
Das Monkey Island und der Paddle Tennishalle liegen an einer relativ engen Straße, die als Zufahrtsweg dient und als Sackgasse in einem landwirtschaftlich zu nutzenden Weg endet.
Diese Straße ist sowohl für Anwohner als auch für Besucher des Monkey Island und der angrenzenden Freizeitangebote, wie des Paddle-Tennisplatzes oder der Kleingärten, von zentraler Bedeutung.
Aufgrund der begrenzten Breite der Straße ist es für größere Fahrzeuge schon jetzt oft sehr schwierig, ungehindert zu passieren oder die angrenzenden Gewerbegrundstücke zu verlassen. Eine simultane Nutzung durch mehrere Autos ist in diesem Bereich nicht möglich.
Der zugehörige Parkplatzbereich für das Monkey Island und die benachbarten Freizeitangebote scheint für die Nutzung beider Hallen schon vor Vollauslastung zu gering. Nicht nur zu Stoßzeiten wird es für die Besucher schwierig werden, einen freien Stellplatz in der Straße zu finden.
Zusätzlich verstärken temporäre Parkplatzsperrungen der öffentlichen Parkplätze durch Filmproduzenten das Problem.
Es ist zu erwarten, dass die Besucher, aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück sowie im Havighorster Weg, selbst in Wohngebiete, über den Reinbeker Redder hinaus, ausweichen werden. Doch auch dort ist der Parkraum ebenfalls stark begrenzt. Konflikte zwischen Bewohnern und Besuchern sind vorprogrammiert.
Die Gewerbeflächen und der EDEKA Parkplatz am Havighorster Weg sind allesamt frei zugänglich und nicht eingezäunt. Hier kann es zu „wilden“ Parken kommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuelle Parkplatzsituation im Bereich des Monkey Island sowie der angrenzenden Freizeitflächen unzureichend ist. Die enge Zufahrtsstraße und die unzureichende Anzahl an Parkplätzen werden immer wieder zu Verkehrsbehinderungen führen und den Zugang für die Besucher erschweren.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Die max. Personenanzahl beträgt 900 (Auflage in der Baugenehmigung).
Im Bestand befinden sich 86 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück
Nutzung vordere Halle (Monkey Island):
Durch die Nutzung entsteht ein Bedarf von 34 Kfz-Stellplätzen
Nutzung hintere Halle (Paddle-Tennis):
Durch die Nutzung entsteht ein Bedarf von 15 Kfz-Stellplätzen
Insgesamt wurden jedoch 24 Kfz-Stellplätze für die Nutzung nachgewiesen.
Die Obergeschosse sind ohne Nutzung und nicht Gegenstand des Bauantrages von Monkey Island. Eine etwaige zukünftige Nutzung der Obergeschosse ist nicht in die Berechnung des Stellplatzbedarfs für Monkey Island eingeflossen. Sollte zukünftig eine Nutzung der Obergeschosse beantragt werden, ist für die jeweilige beabsichtigte Nutzung der Stellplatzbedarf nachzuweisen.
Die Prüfung erfolgte im Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO. Somit auch die Prüfung der notwendigen Kfz-Stellplätze. Der notwendige Stellplatzbedarf ergibt sich aus § 48 Abs. 1 HBauO i.V.m. Bauprüfdienst (BPD) 2022-2 Mobilitätsnachweis. Stellplätze von Spiel- und Sporthallen werden gemäß der Anlage 1 BPD 2022-2 Mobilitätsnachweis (Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze) nach Quadratmetern Übungsfläche berechnet. Bei zugehörigen Einrichtungen, bei denen kein über den der Sportanlage hinausgehender Bedarf erzeugt wird, z. B. bei Clubgaststätten, werden keine zusätzlichen Stellplätze und Fahrradplätze gefordert.
Nein. Mit erteilter Baugenehmigung im Jahr 2022 wurde für die Umnutzung einer Boxsporthalle zu einer Paddle-Tennis-Anlage die Anzahl der Sporttreibenden und Besucher auf insgesamt maximal 200 Personen begrenzt.
Notwendige Kfz-Stellplätze werden für die jeweilig beantragte Nutzung auf Grundlage der gesetzlichen Grundlagen geprüft. Auf darüberhinausgehende mögliche Mehrbedarfe hat die Bauprüfabteilung im Rahmen ihrer Prüfung keinen Einfluss.
Die Erschließung des Grundstückes, worunter auch die wegemäßige Erschließung fällt, wurde im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Das Grundstück ist in ausreichender Breite unmittelbar von einem befahrbaren öffentlichen Weg aus zugänglich. Die bauordnungsrechtliche Erschließung ist vorliegend gegeben.
Nein, es gibt keine Überlegungen Parkräume anzupassen oder neue Parkzonen einzuführen.
Für die Ausweisung von Tempo 30 – Zonen ist die BVM zuständig.
Für die Nutzung der vorderen Halle wurden mit Baugenehmigung 2 barrierefreie Stellplätze und für die hintere Halle 1 barrierefreier Stellplatz nachgewiesen.
Dies gehört nicht zum Prüfumfang. Insofern kann WBZ2 diese Frage nicht beantworten.
Wenn mit “naturnahe Bereiche“ die Grünanlage bzw. die Kleingartenanlage gemeint sind, sind die Zugänge durch Wegesperren gesichert. Zum weiteren Verlauf des Havighorster Weges kann keine Stellung genommen werden, da dieser in Schleswig-Holstein liegt.
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