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Monkey Island eröffnet. Und dann Parkchaos?

Antwort

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Bentin und der CDU-Fraktion

Das Monkey Island und der Paddle Tennishalle liegen an einer relativ engen Straße, die als Zufahrtsweg dient und als Sackgasse in einem landwirtschaftlich zu nutzenden Weg endet.

Diese Straße ist sowohl für Anwohner als auch für Besucher des Monkey Island und der angrenzenden Freizeitangebote, wie des Paddle-Tennisplatzes oder der Kleingärten, von zentraler Bedeutung.

Aufgrund der begrenzten Breite der Straße ist es für größere Fahrzeuge schon jetzt oft sehr schwierig, ungehindert zu passieren oder die angrenzenden Gewerbegrundstücke zu verlassen. Eine simultane Nutzung durch mehrere Autos ist in diesem Bereich nicht möglich.

Der zugehörige Parkplatzbereich für das Monkey Island und die benachbarten Freizeitangebote scheint für die Nutzung beider Hallen schon vor Vollauslastung zu gering. Nicht nur zu Stoßzeiten wird es für die Besucher schwierig werden, einen freien Stellplatz in der Straße zu finden.

Zusätzlich verstärken temporäre Parkplatzsperrungen der öffentlichen Parkplätze durch Filmproduzenten das Problem.

Es ist zu erwarten, dass die Besucher, aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück sowie im Havighorster Weg, selbst in Wohngebiete, über den Reinbeker Redder hinaus, ausweichen werden. Doch auch dort ist der Parkraum ebenfalls stark begrenzt. Konflikte zwischen Bewohnern und Besuchern sind vorprogrammiert.

Die Gewerbeflächen und der EDEKA Parkplatz am Havighorster Weg sind allesamt frei zugänglich und nicht eingezäunt. Hier kann es zu „wilden“ Parken kommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuelle Parkplatzsituation im Bereich des Monkey Island sowie der angrenzenden Freizeitflächen unzureichend ist. Die enge Zufahrtsstraße und die unzureichende Anzahl an Parkplätzen werden immer wieder zu Verkehrsbehinderungen führen und den Zugang für die Besucher erschweren.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. r welche Maximalkapazität an Besuchern ist das Monkey Island ausgelegt?

Die max. Personenanzahl beträgt 900 (Auflage in der Baugenehmigung).

  1. Wie viele Parkplätze hält das Grundstück Havighorster Weg 16 bereit?

Im Bestand befinden sich 86 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück

  1. Wie sind diese auf die Nutzer des Gebäudes (Monkey Island, Paddel-Tennis) verteilt?

Nutzung vordere Halle (Monkey Island):
Durch die Nutzung entsteht ein Bedarf von 34 Kfz-Stellplätzen

Nutzung hintere Halle (Paddle-Tennis):
Durch die Nutzung entsteht ein Bedarf von 15 Kfz-Stellplätzen

Insgesamt wurden jedoch 24 Kfz-Stellplätze für die Nutzung nachgewiesen.

  1. Wurde das scheinbar bisher nicht vermietete Obergeschoss bei der Genehmigung und der Berechnung des Parkplatzbedarfs mitberücksichtigt?

Die Obergeschosse sind ohne Nutzung und nicht Gegenstand des Bauantrages von Monkey Island. Eine etwaige zukünftige Nutzung der Obergeschosse ist nicht in die Berechnung des Stellplatzbedarfs für Monkey Island eingeflossen. Sollte zukünftig eine Nutzung der Obergeschosse beantragt werden, ist für die jeweilige beabsichtigte Nutzung der Stellplatzbedarf nachzuweisen.

  1. Wie kam es zur Genehmigung der Indoor Spielhalle, wenn, laut Aussage der Verwaltung im Bauausschuss, lediglich 34 Parkptze nachgewiesen wurden? Spielte die Anzahl der Parkplätze bei der Genehmigung überhaupt eine Rolle? Wenn nein, warum nicht?

Die Prüfung erfolgte im Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO. Somit auch die Prüfung der notwendigen Kfz-Stellplätze. Der notwendige Stellplatzbedarf ergibt sich aus § 48 Abs. 1 HBauO i.V.m. Bauprüfdienst (BPD) 2022-2 Mobilitätsnachweis. Stellplätze von Spiel- und Sport­hallen werden gemäß der Anlage 1 BPD 2022-2 Mobilitätsnachweis (Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze) nach Quadratmetern Übungsfläche berechnet. Bei zugehörigen Einrich­tun­gen, bei denen kein über den der Sportanlage hinausgehender Bedarf erzeugt wird, z. B. bei Clubgast­stätten, werden keine zusätzlichen Stellplätze und Fahrradplätze gefordert.

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass die Betreiber der Paddle Tennishalle planen, Veranstaltungen der Paddel-Bundesliga mit Besuchern durchzuführen?

Nein. Mit erteilter Baugenehmigung im Jahr 2022 wurde für die Umnutzung einer Boxsporthalle zu einer Paddle-Tennis-Anlage die Anzahl der Sporttreibenden und Besucher auf insgesamt maximal 200 Personen begrenzt.

  1. Der Parkplatzbedarf würde an solchen Veranstaltungstagen erfahrungsgemäß erhöht. Ist dies bei den Genehmigungen berücksichtigt worden? Wenn nein, warum nicht?

Notwendige Kfz-Stellplätze werden für die jeweilig beantragte Nutzung auf Grundlage der gesetzlichen Grundlagen geprüft. Auf darüberhinausgehende mögliche Mehrbedarfe hat die Bauprüfabteilung im Rahmen ihrer Prüfung keinen Einfluss.

  1. Wurde bei den Genehmigungen becksichtigt, dass der Havighorster Weg nur eine enge Zufahrtstraße ist? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht?

Die Erschließung des Grundstückes, worunter auch die wegemäßige Erschließung fällt, wurde im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Das Grundstück ist in ausreichender Breite unmittelbar von einem befahrbaren öffentlichen Weg aus zugänglich. Die bauordnungsrechtliche Erschließung ist vorliegend gegeben.

  1. Gibt es Überlegungen, Parkräume anzupassen oder neue Parkzonen einzuführen?

Nein, es gibt keine Überlegungen Parkräume anzupassen oder neue Parkzonen einzuführen.

  1. Gibt es die Überlegung, eine Verkehrsberuhigung auszusprechen (Zone 30)?

r die Ausweisung von Tempo 30 Zonen ist die BVM zuständig.

  1. Stehen den Besuchern auf dem Areal Havighorster Weg 16 barrierefreie Parkplätze zur Verfügung? Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl? Wenn nein, warum nicht?

r die Nutzung der vorderen Halle wurden mit Baugenehmigung 2 barrierefreie Stellplätze und für die hintere Halle 1 barrierefreier Stellplatz nachgewiesen.

  1. Sollten die umliegenden Gewerbebetriebe und Anwohner in der Nutzung ihrer Grundstücke beeinträchtigt werden, hat man dafür bereits Lösungen erarbeitet? Wenn ja, welche?

Dies gehört nicht zum Prüfumfang. Insofern kann WBZ2 diese Frage nicht beantworten.

  1. Wie werden die naturnahen Bereiche am Ende des Havighorster Wegs vor „wilden“ Parken geschützt?

Wenn mit “naturnahe Bereiche“ die Grünanlage bzw. die Kleingartenanlage gemeint sind, sind die Zugänge durch Wegesperren gesichert. Zum weiteren Verlauf des Havighorster Weges kann keine Stellung genommen werden, da dieser in Schleswig-Holstein liegt.

Petitum/Beschluss

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