22-0233.01

Anzahl der Asyl und Schutzsuchenden in Bergedorf 2025

Antwort

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen

und der AfD Fraktion Bergedorf

In der Anfrage 22-0073.01 offenbart eine besorgniserregende Entwicklung in Bergedorf. Ende August 2024 waren bereits 863 Asylbewerber und Schutzsuchende in Hotels untergebracht. Angesichts des anhaltenden Zustroms ist davon auszugehen, dass diese Zahl mittlerweile noch deutlich höher liegt. Die Unterbringung einer so großen Anzahl von Menschen in Hotels stellt eine enorme Belastung für die Infrastruktur dar. Schulen, Kindergärten und soziale Einrichtungen sind bereits jetzt am Limit. Zudem entstehen erhebliche Kosten für die Kommune, die sich die Steuerzahler letztendlich leisten müssen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik endlich handelt und nachhaltige Lösungen für diese Herausforderung findet. Eine verstärkte Rückführung abgelehnter Asylbewerber, eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine bessere Integration derjenigen, die bleiben dürfen, sind dringend erforderlich. Nur so kann eine Überlastung der Kommunen verhindert und ein friedliches Zusammenleben aller Bürger gewährleistet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) zu den Fragen aus dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

1. Wie viele Flüchtlinge waren zum Stichtag 31.12.2024 in welchen öffentlich-rechtlichen Unterkünften (inkl. Clearingstellen, Unterkünfte Perspektive Wohnen, Hotels, anderweitig angemietete Flächen und Objekte etc.) in Bergedorf jeweils untergebracht?

r die Belegung der Unterkunftsstandorte der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung im Bezirk Bergedorf siehe Anlage 1. Im Bezirk gibt es keine Erstaufnahmeeinrichtungen oder Einrichtungen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen beziehungsweise Ausländern, wie zum Beispiel Clearingstellen Erstversorgung.

Die dargestellten Daten beziehen sich auf alle Personen, die in öffentlich-rechtlicher Unterbringung untergebracht sind. Bei den Daten ist eine systematische Differenzierung zwischen Asyl- und Schutzsuchenden sowie Wohnungslosen nicht möglich.

Eine vollständige Auslastung der Unterkunftsstandorte ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich, etwa durch ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einer Wohneinheit frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen, fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen. Weitere Gründe für eine geringere Belegung können sich auch durch einen künftigen Belegungsaufbau oder -abbau ergeben.

In Einzelllen kann die Belegung die angegebene Soll-Kapazität auch übersteigen, da Kinder zusätzlich in die Zimmer mitaufgenommen werden können, oder wenn Unterkunftsanbietende, vor allem Hotels und Hostels, zusätzliche Zimmer anbieten und diese belegt werden, die Soll-Kapazität aber im Vertrag noch nicht angepasst worden und insofern auch in den Statistiken von F&W noch nicht berücksichtigt ist.

Es handelt sich um Unterkünfte in unterschiedlicher Bauweise (zum Beispiel umgenutzte Gewerbeobjekte, Container-Modulgebäude, temporär angemietete Hotels und Hostels), sodass die Unterbringungsstandards variieren.

2. Wie viele in (Privat-)Mietwohnungen lebende bzw. registrierte Flüchtlinge befanden sich zum Stichtag 31.12.2024 in Bergedorf (bitte nach Anzahl der Wohnungen sowie den tatsächlich dort lebenden bzw. gemeldeten Flüchtlingen aufschlüsseln)?

Der Status „Geflüchtet“ wird im Hamburger Melderegister nicht gespeichert. Ebenfalls wird das Merkmal „Privat- bzw. Eigentumswohnung und/oder Mietwohnung“ im Melderegister nicht gespeichert.

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung kann somit nicht erfolgen.

3. Wie viele Plätze verfügen die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte gemäß Frage 1 jeweils?

4. Waren zum Stichtag 31.12.2024 alle Plätze in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften gemäß Frage 1 ausgelastet (falls nein; warum nicht)?

Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

5. Wie viele Flüchtlinge haben im Jahr 2024 die Unterkünfte gemäß Frage 1 verlassen bzw. bezogen?

An Standorten öffentlich-rechtlicher Unterbringung (Regelsystem: Wohnunterkünfte und Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen sowie Interimsstandorte) sind im Jahr 2024 1.526 Personen im Bezirk Bergedorf eingezogen und 1.748 Personen ausgezogen.

In den Einzügen sind alle Personen enthalten, die neu in das öffentlich-rechtliche Unterbringungs-System eingezogen sind, aus dem Erstaufnahme-System in das öffentlich-rechtliche Unterbringungs-System umziehen oder von einem öffentlich-rechtliche Unterbringungs-Standort in einem anderen Bezirk an einen öffentlich-rechtliche Unterbringungs-Standort in Bergedorf verlegt worden sind. Eine Differenzierung der Daten ist nicht möglich. Die Auszüge enthalten alle Personen, die aus öffentlich-rechtlichen Unterbringungs-Standorten ausgezogen sind oder von öffentlich-rechtlichen Unterbringungs-Standorten in Bergedorf an öffentlich-rechtliche Unterbringungs-Standorte in anderen Bezirken umgezogen sind. Auch hier ist eine weitere Differenzierung nicht möglich.

6. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Bewohner gemäß Frage 1?

7. Wie ist die Verteilung nach Staatsbürgerschaft und Geschlechtern in den einzelnen Unterkünften gemäß Frage 1?

Das Merkmal Staatsbürgerschaft wird für die öffentlich-rechtlichen Unterbringung systematisch nicht erhoben. Es wird lediglich das Herkunftsland erhoben, dies ist nicht in allen Fällen identisch mit der Staatsangehörigkeit. Die untergebrachten Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung kommen zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus folgenden Herkunftsländern: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Burkina Faso, Deutschland, Ecuador, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Jordanien, Jugoslawien, Kamerun, Kasachstan, Kosovo, Lettland, Libanon, Libyen, Marokko, Moldau, Montenegro, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Slowakei, Somalia, Sudan, Syrien, Togo, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Vietnam.

Hinzu kommen staatenlose Personen, Personen mit ungeklärtem Herkunftsland sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

Übersicht über die Belegung, Auslastung und Geschlechterstruktur ÖrU Bergedorf

Lokalisation Beta

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