Hotelkosten für Geflüchtete 2024
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Die Übernahme von Hotelkosten für Geflüchtete ist ein sensibles und kontroverses Thema. In vielen Fällen werden Hotels als vorübergehende Unterkünfte genutzt, um Menschen in akuten Notsituationen unterzubringen, während sie auf eine langfristige Lösung warten.
Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse zu decken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der Effizienz, der finanziellen Belastung und der Integration auf. Eine ausgewogene Herangehensweise erfordert die Abwägung von humanitären Aspekten mit finanzieller Verantwortung und langfristigen Integrationsstrategien, um Geflüchteten angemessene Unterstützung und Perspektiven zu bieten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Könnten Sie bitte Auskunft darüber geben, wie viele Geflüchtete derzeit in Hotels in Bergedorf untergebracht sind (2024)?
Mit Stand 31.08.2024 sind insgesamt 863 Asyl- und/oder Schutzsuchende in Hotels und Hostels im Bezirk Bergedorf untergebracht.
2. Ist im Hotelunterkunftspaket auch die Verpflegung der Geflüchteten enthalten?
Die in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden erhalten Verpflegung in Form von Catering, sofern ihnen keine Küchen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung stehen. Das Catering wird entweder von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W)oder direkt durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber beauftragt.
3. Um ein besseres Verständnis der Kostenstruktur zu erlangen, wären wir interessiert zu erfahren, welche Gesamtausgaben im Monat August 2024 sowohl für die Hotelunterbringung als auch für die Verpflegung angefallen sind. Wie sind die Gesamtausgaben für das Jahr 2023 gewesen?
Die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Bezirk Bergedorf belaufen sich für den Monat August 2024 auf rd. 2.075 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Verpflegungskosten i. H. v. rd. 952 Tsd. Euro sowie Mietkosten i. H. v. rd. 1.123 Tsd. Euro.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Bezirk Bergedorf auf rd. 23.342 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich um Verpflegungskosten i. H. v. rd. 9.926 Tsd. Euro sowie Mietkosten i. H. v. rd. 13.416 Tsd. Euro.
Im Jahr 2023 befanden sich zwölf Standorte in Betrieb. Zum Stichtag 30.09.2024 befanden sich neun Standorte in Betrieb.
4. Gibt es bereits konkrete Pläne für künftige Hotelunterbringungen von Geflüchteten? Falls ja,wie viele zusätzliche Betten sind in diesen Plänen vorgesehen?
Zurzeit gibt es keine Pläne für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten in Hotels und Hostels im Bezirk Bergedorf. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.
5. Angesichts der dynamischen Lage könnten Sie uns über die strategische Ausrichtung hinsichtlich der Wahl zwischen Hotelunterkünften und alternativen Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete in Bergedorf informieren?
Die zuständigen Behörden befinden sich zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im stetigen und engen Austausch mit allen städtischen Akteuren, Unternehmen und privaten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen und fortlaufend alle Möglichkeiten geprüft, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Vorrangig werden die Er- bzw. Herrichtung von Unterkünften im Regelstandard deröffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) sowie eine möglichst langfristige Nutzbarkeit dieser angestrebt.
Zum Prozess der Prüfung und Akquise von Immobilien siehe Drs. 22/15308.
Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden und konstant hohen Anzahl an Zugängen von Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Immobilienpotenzialen in der Stadt und den individuellen Errichtungszeiten von Unterkünften kann allerdings weiterhin nicht auf die Akquise und Inanspruchnahme von temporären Unterbringungsplätzen in Hotels und Hostels verzichtet werden, um allen Asyl- und/oder Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf einen Platz bereitzustellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden.
6. Inwieweit werden lokale Organisationen oder Ressourcen einbezogen, um die Bedingungen und die Integration der in Hotels untergebrachten Geflüchteten zu unterstützen?
Im Rahmen des Förderprogramm SIN stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von rd. 5.742 Tsd. Euro zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Asyl- und/oder Schutzsuchenden wurde die Summe im Jahr 2024 mehrfach aufgestockt. Dem Bezirksamt Bergedorf wurde für das Jahr 2024 ein Budget in Höhe von rd. 1.353 Tsd. Euro zur Verfügung gestellt.
Die SIN-Projekte zielen darauf ab, asyl- und/oder schutzsuchenden jungen Menschen und ihren Familien, die öffentlich untergebracht sind, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen.
Die Angebote der verschiedenen örtlichen Trägerinnen und Träger im Bezirk Bergedorf sowie die bezirksübergreifenden Angebote werden den in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und/oder Schutzsuchenden im Rahmen der Orientierungsberatung und Vernetzung aufgezeigt und in Bedarfsfällen eine dahingehende Anbindung unterstützt. Die Orientierungsberatung in den Hotels und Hostels wird durch das sogenannte Mobile Einsatzteam (MET) von F&W durchgeführt, das die Hotels und Hostels regelmäßig anfährt und Sprechstunden anbietet.
Das Personal des MET verweist dabei an eine Reihe lokaler Trägerinnen bzw. Träger bzw. solcher, die aufsuchend tätig sind, unter anderem:
- zur Migrationsberatung das Haus für Alle im SerrahnEINS e. V., IN VIA Hamburg e. V. und Sprungbrett e. V.,
- für psychisch belastete und erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner mit Unterstützungsbedarf Der Begleiter gGmbH,
- bei sonstigen medizinischen Themen 21Dx GmbH und
- zur Wohnungssuche/-vermittlung Stiftung TO HUUS.
Im Übrigen bemühen sich die Sozialbehörde, das Bezirksamt Bergedorf sowie F&W gemeinsam mit den örtlichen Angebotsträgerinnen bzw. -trägern laufend und intensiv darum, die Angebotslandschaft zu vergrößern, zu diversifizieren und generell zu verbessern.
Siehe im Übrigen Drs. 21-1846.
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